Mechanismus-Dossier

Gefängnisse, Polizeistandgerichte und Hinrichtungen

Wie Haft, Vernehmung, eine Fassade gerichtlicher Verfahren und Hinrichtung als miteinander verbundene Mechanismen des deutschen Besatzungsterrors wirkten.

Der Besatzungsterror stützte sich auf Orte, die Verhaftung mit Vernehmung, Verurteilung und Tötung verbanden. Eine Politische Abteilung der Gestapo konnte Gefangene registrieren und Ermittlungen führen; ein Polizeistandgericht konnte nach nur nominellen Verhandlungen massenhaft Todesurteile verhängen; Lager- oder Gefängnispersonal vollstreckte anschließend die Hinrichtungen.

In Auschwitz tagte das Standgericht der Gestapo Katowice in Block 11. Rudolf Mildner führte den Vorsitz, während Maximilian Grabners Politische Abteilung Ermittlungen bearbeitete und am Apparat rund um die Hinrichtungen beteiligt war. Ihre Zuständigkeiten überschnitten sich, waren aber nicht identisch. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie zeigt, wie institutionelle Zusammenarbeit einen unmittelbaren Weg von der Akte zur Hinrichtungswand schuf.

Radogoszcz in Łódź zeigt einen weiteren Teil dieses Mechanismus. Routinemäßige Schläge, Folter und Hinrichtungen gipfelten im Januar 1945 in dem Versuch, das Gefängnis und seine Insassen aufzulösen, als sich die deutschen Truppen zurückzogen. Walter Pelzhausens Prozess ermöglicht es, die Befehlsverantwortung zusammen mit den Handlungen einzelner Wachleute zu untersuchen.

Die Kette

  1. 1Verhaftung und Registrierung
  2. 2Vernehmung und Folter
  3. 3polizeiliche oder administrative Entscheidung
  4. 4Haft, Zwangsarbeit oder Hinrichtung
  5. 5Rekonstruktion nach 1945 anhand von Zeugenaussagen und Prozessakten

Profile in diesem Mechanismus

Einstiegsquellen

Jedes verlinkte Profil nennt seine eigene Quellengrundlage und deren Grenzen. Diese Quellen führen in den Mechanismus als Ganzes ein.