Deutsche Forschungsausgabe

Max Daume

zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet 1894–1947

Max Daume war Offizier der Ordnungspolizei in Warschau mit Verantwortung für Repressalien und Geiselerschießungen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Warschau und Wawer) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

GeiselerschießungenKollektive RepressalienMassenhinrichtungen

Gesicherte Befunde

  • Daume war Offizier der Ordnungspolizei und Schutzpolizei in Warschau und wird in den Quellen mit Repressalien und Geiselerschießungen verbunden.
  • Seine Führungs- und Organisationsverantwortung ist für den frühen Besatzungsterror in Warschau dokumentiert.
  • Als Mechanismen und Ereignisse sind Kollektivhaftung, das Geiselsystem und das Verbrechen von Wawer ausgewiesen.

Stellung in der Verantwortungskette

Der Fall zeigt, wie die Ordnungspolizei Kollektivhaftung und Geiselmaßnahmen in ein frühes System von Vergeltungsrepressalien überführte. Die Zuschreibung bleibt auf Daumes dokumentierte Funktion und die damit verbundenen Vorgänge begrenzt.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • das Verbrechen von Wawer
  • das frühe System von Vergeltungsrepressalien im Distrikt Warschau
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Daume wurde an Polen ausgeliefert, im Warschauer Prozess zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet.

Grenzen der Quellenlage

Die genaue Funktion zum Zeitpunkt jeder Tat ist gesondert zu bestimmen. Das Profil verallgemeinert seine Verantwortung nicht rückwirkend auf die gesamte Warschauer Polizei.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.