Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Friedrich-Wilhelm Krüger
Friedrich-Wilhelm Krüger war Höherer SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (deutsch besetztes Zentral- und Südpolen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Himmler ernannte Krüger im Herbst 1939 zum Höheren SS- und Polizeiführer Ost und übertrug ihm das Kommando über Ordnungspolizei, Sicherheitspolizei, Gestapo und SS-Kräfte im Generalgouvernement.
- 1942 wurde er zudem Staatssekretär für Sicherheit und der zuständige Beamte für jüdische Angelegenheiten in der Verwaltung des Generalgouvernements.
- Himmlers Befehl vom 19. Juli 1942, der die Entfernung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung des Generalgouvernements anordnete, war an Krüger gerichtet und wurde durch SS- und Polizeiführer der Distrikte umgesetzt.
Stellung in der Verantwortungskette
Krüger verband Himmler mit Distriktkommandeuren, darunter Globocnik und Stroop, und koordinierte das regionale Polizeisystem. Diese Kommandeure und ihre Einheiten blieben für die von ihnen ausgeführten einzelnen Deportationen und Tötungsaktionen verantwortlich.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Ernennung zum Höheren SS- und Polizeiführer Ost, Herbst 1939
- Himmlers Befehl zur jüdischen Bevölkerung des Generalgouvernements, 19. Juli 1942
- Ablösung durch Wilhelm Koppe, November 1943
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach seinem Ausscheiden aus dem Generalgouvernement führte Krüger Kommandos der Waffen-SS. Er starb im Mai 1945 durch Suizid und wurde nie vor Gericht gestellt; Besatzungsdokumente und spätere Verfahren gegen andere Funktionäre bewahren Belege für seine Rolle.
Grenzen der Quellenlage
Da es keinen Prozess gab, grenzt kein Urteil seine persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit ab. Das Profil konzentriert sich deshalb auf überlieferte Befehle, Ämter und Befehlsbeziehungen.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.