Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ernst Lautz

zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; 1951 entlassen 1887–1979

Ernst Lautz war Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin · Deutsches Reich · dem Reich eingegliederte polnische Gebiete) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

JustizRechtsrepressionTodesstrafe

Gesicherte Befunde

  • Vom 20. September 1939 bis Kriegsende war Lautz Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin.
  • Das Urteil im Juristen-Prozess stellte fest, dass er seinen Untergebenen anwies, beim Volksgerichtshof jene Verfahren zu belassen, in denen eine Verantwortlichkeit für die mögliche Verhängung der Todesstrafe akzeptiert werden könne.
  • Das Prozessmaterial analysierte seine Rolle in Verfahren im Zusammenhang mit der Verordnung über das Strafrecht für Polen und Juden und befand ihn wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig.

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil beleuchtet die staatsanwaltschaftliche Stufe der Repressionskette: Zuständigkeitswahl, Anklage und die Erwartung der Todesstrafe. Es setzt Lautz’ Funktion nicht mit der persönlichen Fällung jedes Urteils oder der Vollstreckung jeder Hinrichtung gleich.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme des Amtes des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof im September 1939
  • Anwendung des repressiven Rechts gegen Polen und Juden in den eingegliederten Gebieten
  • Juristen-Prozess in Nürnberg 1947
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im Nürnberger Juristen-Prozess wurde Lautz 1947 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 1951 wurde er entlassen.

Grenzen der Quellenlage

Die erhaltenen Akten zeigen ein Handlungsmuster der Staatsanwaltschaft und einzelne Verfahren, nicht aber den vollständigen Weg jeder Anklageschrift. Das Profil unterstellt nicht, dass jedes beim Volksgerichtshof belassene Verfahren mit derselben Entscheidung endete.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.