Mechanismus-Dossier

Besatzungsverwaltung, Rassenrecht und Vertreibung

Wie Ministerien, Regionalbehörden und Kommunalämter NS-Rassenpolitik in Recht, Beschlagnahme, Vertreibung und alltägliche Herrschaft umsetzten.

Die Besatzung wurde ebenso durch Formulare, Verordnungen, Zuständigkeiten, Haushalte und Eigentumsakten wie durch Polizeigewalt aufrechterhalten. Ministerien in Berlin entwarfen Sonderrechtsordnungen. Regierungspräsidenten und Gouverneure in den Regionen erließen Anordnungen. Kommunalverwaltungen setzten Wohnraumübertragungen, Enteignungen, Arbeitszuweisungen und Dienstleistungen für segregierte Bezirke um.

Franz Schlegelbergers Justizministerium wirkte daran mit, für Polinnen und Polen sowie Jüdinnen und Juden in den annektierten Gebieten ein radikal ungleiches Strafrechtssystem zu schaffen, und ordnete die Rechtspraxis der Rassenpolitik unter. Friedrich Uebelhoers Anordnung zur Errichtung des Ghettos Łódź zeigt, wie ein Verwaltungsdokument den räumlichen Rahmen für Ausbeutung und Deportation schaffen konnte. Werner Ventzkis kommunale Laufbahn verdeutlicht, wie diese Politik in der Verwaltung einer besetzten Stadt fortgesetzt wurde.

Die Militärherrschaft bildete 1939 eine frühere Schicht. Walter Braemers Kommando in Bydgoszcz veranschaulicht Bekanntmachungen, Geiselmaßnahmen und Kollektivstrafen, bevor der Terrorapparat in dauerhaftere polizeiliche und zivile Strukturen überging. Die Profile sind durch ihre Funktion miteinander verbunden, verwischen aber nicht die Unterschiede zwischen ministerieller Rechtsetzung, regionaler Entscheidung, kommunaler Umsetzung und militärischem Kommando.

Die Kette

  1. 1ideologisches Ziel und ministerielle Regelung
  2. 2regionale Anordnung oder militärische Bekanntmachung
  3. 3Kommunalverwaltung und Eigentumsmaßnahme
  4. 4polizeiliche Durchsetzung, Vertreibung oder Einschließung
  5. 5rechtliche Bewertung nach 1945

Profile in diesem Mechanismus

Einstiegsquellen

Jedes verlinkte Profil nennt seine eigene Quellengrundlage und deren Grenzen. Diese Quellen führen in den Mechanismus als Ganzes ein.