Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Rudolf Creutz
Rudolf Creutz war Stellvertreter Ulrich Greifelts und Leiter der Amtsgruppe A im Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin · in das Reich eingegliederte polnische Gebiete · besetzte Gebiete Europas) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Im Stabshauptamt des RKFDV war er Stellvertreter Ulrich Greifelts und leitete die Amtsgruppe A, zu der die Zentrale sowie Ämter für Bevölkerungsumsiedlung und Arbeit gehörten; persönlich leitete er außerdem das Amt Z.
- Noch vor Greifelts Erlass Nr. 67/1 von 1942 schrieb er an Reichsstatthalter, Kinder aus ehemaligen polnischen Waisenhäusern, die als „nordisch“ galten, sollten einer rassischen und psychologischen Auswahl unterzogen und germanisiert werden. Das Gericht stellte fest, dass Creutz detaillierte Verfahrensempfehlungen und Anweisungen zur Durchführung dieser „Kinderaktion“ weitergab.
- Das Urteil schrieb ihm strafrechtliche Verantwortung für die Verschleppung ausländischer Kinder, zwangsweise Evakuierungen und Umsiedlungen der Bevölkerung, die erzwungene Germanisierung von Staatsangehörigen feindlicher Staaten sowie den Einsatz von Ausländern als Zwangsarbeiter zu.
- Am 10. März 1948 wurde er wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wissentlich begangener Mitgliedschaft in der als verbrecherisch eingestuften SS schuldig gesprochen.
Stellung in der Verantwortungskette
Creutz veranschaulicht die zentrale Ebene, auf der Personalentscheidungen, Anweisungen und Koordination des RKFDV Aussiedlungen, rassische Selektion, Germanisierung von Kindern und Ausbeutung von Arbeitskraft miteinander verbanden. Seine Verantwortung ergibt sich aus den Feststellungen des Urteils zu konkreten Mechanismen, nicht allein aus seinem SS-Rang oder der Stellvertretung Greifelts.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Tätigkeit im Stabshauptamt des RKFDV bei der Umsetzung des Germanisierungsprogramms während des Krieges
- Erlass schriftlicher Empfehlungen und Anweisungen vor 1942 zur Auswahl und Verschleppung von Kindern aus polnischen Waisenhäusern in das Reich
- RuSHA-Prozess vor dem US-amerikanischen Militärgerichtshof I in den Jahren 1947–1948
- Urteil und Verhängung einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren am 10. März 1948
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im RuSHA-Prozess wurde er 1948 zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde später auf zehn Jahre herabgesetzt, und 1951 wurde er entlassen. Er starb 1980 in Wien.
Grenzen der Quellenlage
Das Gericht hielt die Beweise für unzureichend, um Creutz erzwungene Abtreibungen bei Arbeiterinnen aus dem Osten, die Wegnahme von Säuglingen dieser Arbeiterinnen, die Bestrafung von Ausländern wegen sexueller Beziehungen mit Deutschen oder Maßnahmen zur Einschränkung der Fortpflanzung zuzuschreiben. Diese Vorwürfe dürfen nicht als Feststellungen des Urteils dargestellt werden. Das Profil schreibt ihm auch nicht automatisch sämtliche Handlungen des RKFDV, des RuSHA oder örtlicher Umsiedlungsstellen zu.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.