Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Gerhard Pchalek
Gerhard Pchalek war Staatsanwalt bei den Sondergerichten Bielitz und Kattowitz sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Kattowitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Bielitz · Kattowitz · Oberschlesien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Seit 1941 arbeitete er als Staatsanwalt in Bielitz, trat vor den Sondergerichten Bielitz und Kattowitz und anschließend auch bei der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Kattowitz auf.
- Das Bezirksgericht Gera stellte fest, dass er in zwanzig Fällen die Todesstrafe beantragte, die anschließend verhängt und vollstreckt wurde; fünf dieser Anträge stellte er als Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Bielitz und fünfzehn während einer Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft.
- Bei der Generalstaatsanwaltschaft kontrollierte er Wirtschaftsstrafsachen und nutzte außerordentliche Rechtsmittel, um Freiheitsstrafen durch Todesstrafen ersetzen zu lassen; der letzte festgestellte Antrag betraf im Dezember 1944 drei polnische Angeklagte.
- Am 8. April 1960 wurde er in Gera wegen Beihilfe zum Mord in zwanzig Fällen zu vier Jahren Freiheitsstrafe unter verschärften Haftbedingungen verurteilt.
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil stellt den Staatsanwalt als handlungswirksames Glied zwischen rassistischem Strafrecht, Auswahl der Anklagepunkte, Strafantrag und außerordentlicher Verschärfung von Urteilen dar. Es macht Pchalek weder für sämtliche Entscheidungen der Gerichte in Bielitz und Kattowitz noch für die Handlungen anderer Staatsanwälte verantwortlich.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Ernennung zum Staatsanwalt und Beginn der Tätigkeit in Bielitz 1941
- Übernahme der Funktion des ständigen Vertreters der Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Bielitz 1942 und Tätigkeit in der Abteilung für politische Strafsachen
- Anträge auf Todesstrafe vor den Gerichten in Bielitz und Kattowitz in den Jahren 1941–1944
- Prozess vor dem Bezirksgericht Gera und Urteil vom 8. April 1960
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach dem Krieg setzte er seine Karriere in Thüringen fort: Er leitete die Staatsanwaltschaft Gera, fungierte als Generalstaatsanwalt des Landes und wurde Professor für Strafrecht in Jena. 1959 wurde er verhaftet und 1960 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Juni 1962 wurde er bedingt entlassen; er starb 1980.
Grenzen der Quellenlage
Grundlage der individuellen Zuordnung sind die zwanzig im Geraer Urteil genannten Fälle, nicht die gesamte Tätigkeit der Sondergerichte. Pchalek war kein Mitglied der NSDAP; seine Verantwortung darf daher nicht aus einer Parteimitgliedschaft abgeleitet werden. Das Verfahren fand im politischen Kontext der DDR statt; das Profil soll sowohl das Aktenmaterial und die rechtliche Einordnung als Beihilfe zum Mord als auch den Prozesskontext und die vorzeitige Entlassung darstellen.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.