Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Franz Schlegelberger
Franz Schlegelberger war Staatssekretär (1931–1942) und kommissarischer Reichsjustizminister (1941–1942). Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (das Deutsche Reich und die besetzten polnischen Gebiete) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Schlegelberger wurde am 10. Oktober 1931 zum Staatssekretär ernannt und übernahm nach Franz Gürtners Tod im Januar 1941 die Leitung des Reichsjustizministeriums. Am 20. August 1942 schied er aus dem Amt aus, als Otto Georg Thierack Minister wurde. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10787)
- Das Gericht im Nürnberger Juristenprozess stellte fest, dass sein Entwurf mit Änderungen die Grundlage der Verordnung vom 4. Dezember 1941 bildete, die Polen und Juden in den vom Deutschen Reich annektierten Gebieten einem diskriminierenden Strafrecht unterwarf. Das Gericht wertete seine Mitwirkung als rassische Verfolgung und als Verletzung des Kriegsrechts. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10790–10792)
- Er unterzeichnete den Erlass vom 7. Februar 1942, der dem Reichsjustizministerium und den Gerichten die Strafverfolgung und Aburteilung von Gefangenen im Rahmen von Hitlers „Nacht-und-Nebel“-Programm übertrug. Das Urteil benannte diese Unterschrift als Grundlage seiner persönlichen Verantwortung. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10789)
- Im Fall Luftgas stellte das Gericht fest, dass Schlegelberger auf Hitlers Verlangen persönlich die Ermordung eines jüdischen Gefangenen angeordnet hatte. Diese konkrete Feststellung belegt neben seiner Verantwortung für die Ministerialpolitik auch einen Eingriff in einen Einzelfall. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10792)
Stellung in der Verantwortungskette
Schlegelbergers Verantwortung bestand darin, Gesetzgebung, ministerielle Weisungen und gerichtliche Verfahren zur Verfolgung einzusetzen. Er verteidigte seinen Verbleib im Amt damit, die Justiz vor noch schwereren Eingriffen der Polizei geschützt zu haben. Das Gericht wies diese Rechtfertigung zurück: Das Ministerium selbst habe verbrecherischen Zwecken gedient. Sein Ausscheiden im August 1942 machte bereits getroffene Entscheidungen nicht rückgängig. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10793–10794)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Januar 1941: Übernahme der Ministeriumsleitung nach Gürtners Tod. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10787)
- 4. Dezember 1941: Erlass der Verordnung gegen Polen und Juden auf der Grundlage seines früheren Entwurfs, mit Änderungen. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10790–10792)
- 7. Februar 1942: Unterzeichnung des justizministeriellen Erlasses zur Umsetzung des „Nacht-und-Nebel“-Programms. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10789)
- 20. August 1942: Ausscheiden aus dem Amt bei Thieracks Ernennung zum Minister. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10787)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Am 4. Dezember 1947 verurteilte das amerikanische Militärgericht Schlegelberger im Nürnberger Juristenprozess zu lebenslanger Haft. Es hatte ihn in den Anklagepunkten II und III, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schuldig gesprochen. John J. McCloys Anordnung vom 31. Januar 1951 ließ die Strafe unverändert; die begleitende Bekanntmachung sah eine Haftverschonung aus Gesundheitsgründen nach dem US-amerikanischen Paroleverfahren vor. Die gesundheitsbedingte Entlassung war somit weder ein Freispruch noch eine Aufhebung der lebenslangen Strafe durch diese Entscheidung. (Strafverkündung, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10934; McCloys Anordnung und Bekanntmachung, 31. Januar 1951, NMT Bd. XV, S. 1170 und 1182)
Grenzen der Quellenlage
Die hier dargestellten Feststellungen zu den Kriegsjahren werden dem Urteil zugeschrieben und nicht allein aus Schlegelbergers Amtsbezeichnung abgeleitet. Sie belegen nicht, dass er jedes Urteil unter nationalsozialistischer Herrschaft persönlich veranlasste. Spätere Maßnahmen unter Thierack benötigen eigene Belege und sind von Schlegelbergers dokumentierten Handlungen zu unterscheiden. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10787, 10792–10794)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.