Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Franz Schlegelberger

lebenslange Haft; 1951 Haftverschonung aus Gesundheitsgründen gewährt 1876–1970

Franz Schlegelberger war Staatssekretär (1931–1942) und kommissarischer Reichsjustizminister (1941–1942). Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (das Deutsche Reich und die besetzten polnischen Gebiete) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

JustizRassenrechtRechtsrepression

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Schlegelbergers Verantwortung bestand darin, Gesetzgebung, ministerielle Weisungen und gerichtliche Verfahren zur Verfolgung einzusetzen. Er verteidigte seinen Verbleib im Amt damit, die Justiz vor noch schwereren Eingriffen der Polizei geschützt zu haben. Das Gericht wies diese Rechtfertigung zurück: Das Ministerium selbst habe verbrecherischen Zwecken gedient. Sein Ausscheiden im August 1942 machte bereits getroffene Entscheidungen nicht rückgängig. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10793–10794)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Am 4. Dezember 1947 verurteilte das amerikanische Militärgericht Schlegelberger im Nürnberger Juristenprozess zu lebenslanger Haft. Es hatte ihn in den Anklagepunkten II und III, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schuldig gesprochen. John J. McCloys Anordnung vom 31. Januar 1951 ließ die Strafe unverändert; die begleitende Bekanntmachung sah eine Haftverschonung aus Gesundheitsgründen nach dem US-amerikanischen Paroleverfahren vor. Die gesundheitsbedingte Entlassung war somit weder ein Freispruch noch eine Aufhebung der lebenslangen Strafe durch diese Entscheidung. (Strafverkündung, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10934; McCloys Anordnung und Bekanntmachung, 31. Januar 1951, NMT Bd. XV, S. 1170 und 1182)

Grenzen der Quellenlage

Die hier dargestellten Feststellungen zu den Kriegsjahren werden dem Urteil zugeschrieben und nicht allein aus Schlegelbergers Amtsbezeichnung abgeleitet. Sie belegen nicht, dass er jedes Urteil unter nationalsozialistischer Herrschaft persönlich veranlasste. Spätere Maßnahmen unter Thierack benötigen eigene Belege und sind von Schlegelbergers dokumentierten Handlungen zu unterscheiden. (Urteil im Juristenprozess, 4. Dezember 1947, Verhandlungsprotokoll S. 10787, 10792–10794)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.