Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Oswald Rothaug

im Juristenprozess zu lebenslanger Haft verurteilt; 1956 entlassen 1897–1967

Oswald Rothaug war Vorsitzender Richter am Sondergericht Nürnberg und später Reichsanwalt beim Volksgerichtshof. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Nürnberg und Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

  • Rothaug führte ab 1937 den Vorsitz am Sondergericht Nürnberg und nutzte es für politisch und rassistisch motivierte Urteile.
  • Im März 1942 leitete er das Verfahren, das den jüdischen Kaufmann Leo Katzenberger wegen eines rassistisch konstruierten Vorwurfs zum Tode verurteilte.
  • Der Nürnberger Juristenprozess verurteilte ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bezeichnete sein Gericht als Terrorinstrument.

Stellung in der Verantwortungskette

Rothaug übte richterliche Gewalt als Mechanismus der Verfolgung aus: Er machte Recht und Verfahren zu Werkzeugen rassistischen und politischen Terrors. Das Profil beschränkt sich auf Urteile und Verhalten, die durch die Prozessakten belegt sind, nicht auf jede Entscheidung des Sondergerichtssystems.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Im April 1937 wurde er Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg.
  • Im März 1942 verurteilte das von ihm geleitete Gericht Leo Katzenberger zum Tode.
  • Am 14. Dezember 1947 verhängte der Juristenprozess eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Rothaugs lebenslange Freiheitsstrafe wurde später auf zwanzig Jahre herabgesetzt. 1956 wurde er aus Landsberg entlassen und starb 1967 ohne weitere Bestrafung.

Grenzen der Quellenlage

Eine einzige verlässliche Gesamtzahl der Rothaug persönlich zurechenbaren Todesurteile gibt es nicht. Seine Kontakte zum SD sind dokumentiert, die Quellenlage belegt jedoch keine formelle SS-Mitgliedschaft.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.