Deutsche Forschungsausgabe

Josef Meisinger

zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet 1899–1947

Josef Meisinger war Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD im Distrikt Warschau. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Warschau, der Distrikt Warschau und Palmiry) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verfolgung und Ermordung von ElitenMassenhinrichtungenPolizeiliche Repression

Gesicherte Befunde

  • Meisinger war Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD im Distrikt Warschau und gehörte den Strukturen von Sipo, SD, Gestapo und Einsatzgruppe IV an.
  • Die Quellen ordnen seine Führungs-, Organisations- und Entscheidungsverantwortung der AB-Aktion im Distrikt Warschau und dem dortigen Polizeiterror zu.
  • Als zentrale Ereignisse sind die Exekutionen in Palmiry und die AB-Aktion im Distrikt Warschau dokumentiert.

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil verortet Meisinger als Bindeglied zwischen der Distriktverwaltung und dem ausführenden Apparat der Sicherheitspolizei. Aus seiner Leitungsfunktion folgt keine automatische persönliche Zuschreibung jeder im Distrikt begangenen Tat.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • die AB-Aktion im Distrikt Warschau
  • die Exekutionen in Palmiry
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Meisinger wurde an Polen ausgeliefert, im Warschauer Prozess zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet.

Grenzen der Quellenlage

Die vom Urteil erfassten Taten sind von der weiter gefassten, in den Quellen beschriebenen Amts- und Führungsverantwortung zu unterscheiden.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.