Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Otto Wagener

1948 verurteilte ihn ein italienisches Militärgericht zu fünfzehn Jahren Haft. 1888–1971

Otto Wagener war Militärgouverneur des italienischen Dodekanes und Befehlshaber auf Rhodos. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Rhodos und italienischer Dodekanes) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsgefangeneMilitärbesatzungKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil stützt die Verantwortung auf seine Befehlsstellung und die vom italienischen Gericht beurteilten Taten, ohne eine persönliche Ausführung jeder Erschießung zu behaupten. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Territorialmilitärgericht in Rom verurteilte ihn am 16. Oktober 1948 zu fünfzehn Jahren Haft; 1971 starb er in Freiheit. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Quellen belegen weder die gesamte verbüßte Haftzeit noch eine gesonderte, Wagener zurechenbare Opferzahl sicher. Ein Porträt mit sicher geprüfter Lizenz liegt nicht vor. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.