Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Eberhard von Mackensen
Eberhard von Mackensen war Generaloberst und Oberbefehlshaber der deutschen 14. Armee in Italien. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Rom und Mittelitalien · besetztes Italien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Eberhard von Mackensen wurde am 24. September 1889 in Bromberg geboren. Als Generaloberst befehligte er die 14. Armee, zu deren Operationsgebiet Rom gehörte. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8; Quelle: Deutsche Digitale Bibliothek, GND authority record for Eberhard von Mackensen)
- Nach dem Anschlag in der Via Rasella wurde der Befehl, zehn Italiener für jeden getöteten deutschen Polizisten zu erschießen, an von Mackensen weitergegeben; er rief den Stadtkommandanten Kurt Mälzer wegen der Zahl verfügbarer Gefangener an. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8)
- Die Prozessparteien waren sich einig, dass nur vier der zunächst ausgewählten Opfer mit dem Anschlag in Verbindung standen. Der Prozessbericht hält fest, dass das Ergebnis der erteilten Befehle — ungeachtet des Streits über ihren genauen Wortlaut — das Massaker an 335 Menschen in den Ardeatinischen Höhlen war. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8)
- Das britische Militärgericht sprach von Mackensen schuldig und verurteilte ihn zum Tod durch Erschießen; der Bestätigungsoffizier wandelte die Strafe in lebenslange Haft um. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8; Quelle: NS-Täter in Italien — German-Italian historical research and documentation project, section “Der Prozess gegen Mälzer und von Mackensen 1946”)
Stellung in der Verantwortungskette
Von Mackensens Verantwortung beruht auf seiner dokumentierten Stellung in der Befehlskette und dem Schuldspruch. Das Profil unterscheidet seine Befehle und Telefonate von der unmittelbaren Tötung durch den SD unter Herbert Kappler. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8; Quelle: NS-Täter in Italien — German-Italian historical research and documentation project, section “Der Prozess gegen Mälzer und von Mackensen 1946”)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- November 1943 – Übernahme des Oberbefehls über die 14. Armee in Italien (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8)
- 23.–24. März 1944 – Weitergabe des Vergeltungsbefehls und Ermordung von 335 Menschen in den Ardeatinischen Höhlen (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8)
- November 1946 – Schuldspruch und Todesurteil, später in lebenslange Haft umgewandelt (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8; Quelle: NS-Täter in Italien — German-Italian historical research and documentation project, section “Der Prozess gegen Mälzer und von Mackensen 1946”)
- 2. Oktober 1952 – Entlassung aus dem Gefängnis Werl (Quelle: NS-Täter in Italien — German-Italian historical research and documentation project, section “Der Prozess gegen Mälzer und von Mackensen 1946”)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Das Gericht verurteilte von Mackensen zum Tode; der Bestätigungsoffizier wandelte die Strafe in lebenslange Haft um. Am 2. Oktober 1952 wurde er entlassen. Er starb am 19. Mai 1969 in Neumünster. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8; Quelle: NS-Täter in Italien — German-Italian historical research and documentation project, section “Der Prozess gegen Mälzer und von Mackensen 1946”; Quelle: Deutsche Digitale Bibliothek, GND authority record for Eberhard von Mackensen)
Grenzen der Quellenlage
Der UNWCC-Bericht vermerkt widersprüchliche Aussagen über den genauen Wortlaut der Befehle und keinen Beleg dafür, dass von Mackensen die Art der Durchführung kannte. Auch bleibt offen, ob das Gericht auf Unverhältnismäßigkeit, Unvernünftigkeit oder Verantwortung für die Ausführung abstellte. Das Profil behauptet weder persönliche Schüsse noch Kenntnis jedes Details. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.