Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Eberhard von Mackensen

Todesurteil wegen Beteiligung am Massaker in den Ardeatinischen Höhlen; in lebenslange Haft umgewandelt; 1952 entlassen 1889–1969

Eberhard von Mackensen war Generaloberst und Oberbefehlshaber der deutschen 14. Armee in Italien. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Rom und Mittelitalien · besetztes Italien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Besetztes EuropaVergeltungsexekutionenKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Von Mackensens Verantwortung beruht auf seiner dokumentierten Stellung in der Befehlskette und dem Schuldspruch. Das Profil unterscheidet seine Befehle und Telefonate von der unmittelbaren Tötung durch den SD unter Herbert Kappler. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8; Quelle: NS-Täter in Italien — German-Italian historical research and documentation project, section “Der Prozess gegen Mälzer und von Mackensen 1946”)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Gericht verurteilte von Mackensen zum Tode; der Bestätigungsoffizier wandelte die Strafe in lebenslange Haft um. Am 2. Oktober 1952 wurde er entlassen. Er starb am 19. Mai 1969 in Neumünster. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8; Quelle: NS-Täter in Italien — German-Italian historical research and documentation project, section “Der Prozess gegen Mälzer und von Mackensen 1946”; Quelle: Deutsche Digitale Bibliothek, GND authority record for Eberhard von Mackensen)

Grenzen der Quellenlage

Der UNWCC-Bericht vermerkt widersprüchliche Aussagen über den genauen Wortlaut der Befehle und keinen Beleg dafür, dass von Mackensen die Art der Durchführung kannte. Auch bleibt offen, ob das Gericht auf Unverhältnismäßigkeit, Unvernünftigkeit oder Verantwortung für die Ausführung abstellte. Das Profil behauptet weder persönliche Schüsse noch Kenntnis jedes Details. (Quelle: United Nations War Crimes Commission / Library of Congress, Law Reports of Trials of War Criminals, vol. VIII, Case 43, printed pp. 1–8)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.