Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Erich von Manstein

1949 von einem britischen Militärgericht verurteilt; 1953 vorzeitig entlassen 1887–1973

Erich von Manstein war Generalfeldmarschall; Befehlshaber der 11. Armee und späterer Befehlshaber von Heeresgruppen an der Ostfront. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Krim und südlicher Abschnitt der Ostfront) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die MenschlichkeitShoah

Gesicherte Befunde

  • Manstein befehligte ab September 1941 die 11. Armee in der Ukraine und auf der Krim und später Heeresgruppen an der Ostfront.
  • Am 20. November 1941 erließ er einen Befehl, der die ideologische Vernichtung des sogenannten jüdisch-bolschewistischen Systems befürwortete.
  • Ein britisches Militärgericht verurteilte ihn in neun Anklagepunkten, die die Behandlung von Zivilpersonen und Gefangenen sowie Versäumnisse der Befehlsverantwortung betrafen.

Stellung in der Verantwortungskette

Mansteins Verantwortung ergibt sich aus seinen Befehlen, dem Verhalten der ihm unterstellten Truppen und der Zusammenarbeit mit der Einsatzgruppe D. Es handelt sich um Befehlsverantwortung, nicht um die Behauptung, er habe jede Tötung im Operationsgebiet der Armee persönlich ausgeführt oder ausschließlich kontrolliert.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Im September 1941 übernahm er das Kommando über die 11. Armee.
  • Am 20. November 1941 verbreitete er einen Befehl, der der Verfolgung an der Ostfront ideologische Legitimation gab.
  • Am 19. Dezember 1949 verurteilte ihn das britische Gericht zu achtzehn Jahren Haft.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Die Strafe wurde auf zwölf Jahre herabgesetzt; Manstein wurde 1953 aus gesundheitlichen Gründen entlassen. Später beriet er den westdeutschen Verteidigungsapparat und prägte das Nachkriegsbild einer angeblich unpolitischen Wehrmacht mit.

Grenzen der Quellenlage

Schätzungen zu Verbrechen im Bereich der 11. Armee verbinden die Handlungen von Militär-, SS-, Polizei- und Hilfsformationen und sind keine persönliche Opferzahl Mansteins. Auch das in den Quellen angegebene Todesdatum im Juni 1973 weicht um einen Tag voneinander ab.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.