Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Erhard Milch

in den Punkten I und III schuldig; in Punkt II nicht schuldig; lebenslange Haft auf fünfzehn Jahre herabgesetzt 1892–1972

Erhard Milch war Staatssekretär im Reichsluftfahrtministerium; Generalinspekteur und Generalfeldmarschall der Luftwaffe. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutsches Reich · besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

ZwangsarbeitKriegsgefangeneKriegsverbrechenVerbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Milchs Verantwortung ist auf die Feststellungen des Tribunals zu den Anklagepunkten I und III über Zwangsarbeit begrenzt. Seine hohe Stellung in der Luftwaffe dient nicht dazu, ihm sämtliche Handlungen dieser Organisation zuzuschreiben. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — Milch Case judgment, pp. 741–794 in the published record; findings on Counts I–III and sentence; Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — sections “The Charges”, “The Verdict” and “The Sentence”)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das US-Militärtribunal verurteilte Milch zu lebenslanger Haft. 1951 wurde die Strafe auf fünfzehn Jahre herabgesetzt; am 28. Juni 1954 wurde er entlassen. (Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project — Milch Case judgment, pp. 741–794 in the published record; findings on Counts I–III and sentence; Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — sections “The Charges”, “The Verdict” and “The Sentence”; Quelle: Forschungsprojekt „Beamte nationalsozialistischer Reichsministerien” — biographical profile, career in the Reich Air Ministry and postwar section)

Grenzen der Quellenlage

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.