Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Klaus Dylewski
Klaus Dylewski war Angehöriger der Politischen Abteilung Auschwitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Klaus Dylewski: 1916-05-11–2012-04-01. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
- Als Angehöriger der Politischen Abteilung von Auschwitz überwachte er Transporte an der Rampe und wirkte an Bunkerentleerungen und den anschließenden Erschießungen mit; dass er selbst selektierte, stellte das Gericht nicht fest. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
- Am 1965-08-19 wurde er wegen Beihilfe zum Mord in 32 Fällen mit mindestens 1530 Opfern zu 5 Jahren Haft verurteilt; 1968 wurde er entlassen. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil trennt die belegte Funktion und das individuelle Handeln von den weiter reichenden Verbrechen der Institution oder unterstellten Formation. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Als Angehöriger der Politischen Abteilung von Auschwitz überwachte er Transporte an der Rampe und wirkte an Bunkerentleerungen und den anschließenden Erschießungen mit; dass er selbst selektierte, stellte das Gericht nicht fest. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
- Am 1965-08-19 wurde er wegen Beihilfe zum Mord in 32 Fällen mit mindestens 1530 Opfern zu 5 Jahren Haft verurteilt; 1968 wurde er entlassen. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Am 1965-08-19 wurde er wegen Beihilfe zum Mord in 32 Fällen mit mindestens 1530 Opfern zu 5 Jahren Haft verurteilt; 1968 wurde er entlassen. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
Grenzen der Quellenlage
Aufgenommen sind nur Aussagen, die den genannten Belegen zugeordnet sind. Ohne gesonderten Nachweis werden weder eine individuelle Opferzahl noch weitere Befehle zugeschrieben. Wegen ungeklärter Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Fritz Bauer Institut, Frankfurter Auschwitz-Prozess, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, transcript of judgment reasons, zitierter Abschnitt; Quelle: Hessian State Archives, zitierter Abschnitt; Quelle: Laziska Gorne Municipality, zitierter Abschnitt)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.