Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Wilhelm Boger

1965 zu lebenslangem Zuchthaus und weiteren 5 Jahren verurteilt; am 3. April 1977 in Strafhaft gestorben. 1906–1977

Wilhelm Boger war Angehöriger des Ermittlungs- und Vernehmungsreferats der Politischen Abteilung in Auschwitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AuschwitzLagerterrorFolterHinrichtungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt Bogers Amt in der politischen Lagerpolizei von den im Prozess individuell nachgewiesenen Taten und schreibt ihm nicht pauschal sämtliche Verbrechen der Politischen Abteilung zu. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im Oktober 1958 verhaftet, wurde er 1965 zu lebenslangem Zuchthaus und 5 weiteren Jahren verurteilt und starb am 3. April 1977 in Strafhaft. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Zahlen bezeichnen die rechtlichen Tatkategorien des Urteils und keine gesonderte Opferbilanz dieses Profils. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.