Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Karl Frenzel

1966 verurteilt, erhielt er im Wiederaufnahmeverfahren von 1985 lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mittäterschaft am Mord an mindestens 150000 Menschen; eine gesonderte lebenslange Strafe wegen des Mordes an 1 Person blieb bestehen, und die Gesamtstrafe wurde 1987 rechtskräftig. 1911–1996

Karl Frenzel war Leiter des Bahnhofskommandos in Sobibor. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Sobibor, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Aktion ReinhardtShoahLagerterrorEinzeltötungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt die belegte Funktion und das individuelle Handeln von den weiter reichenden Verbrechen der Institution oder unterstellten Formation. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, zitierter Abschnitt; Quelle: Sobibor Interviews, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, zitierter Abschnitt)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1966 verurteilt, erhielt er im Wiederaufnahmeverfahren von 1985 lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mittäterschaft am Mord an mindestens 150000 Menschen; eine gesonderte lebenslange Strafe wegen des Mordes an 1 Person blieb bestehen, und die Gesamtstrafe wurde 1987 rechtskräftig. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, zitierter Abschnitt; Quelle: Sobibor Interviews, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, zitierter Abschnitt)

Grenzen der Quellenlage

Aufgenommen sind nur Aussagen, die den genannten Belegen zugeordnet sind. Ohne gesonderten Nachweis werden weder eine individuelle Opferzahl noch weitere Befehle zugeschrieben. Wegen ungeklärter Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, zitierter Abschnitt; Quelle: Sobibor Interviews, zitierter Abschnitt; Quelle: Fritz Bauer Institut, zitierter Abschnitt)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.