Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Franz Stangl
Franz Stangl war Kommandant der Tötungszentren Sobibór und Treblinka. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Sobibór und Treblinka im besetzten Polen, später der Raum Triest) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Stangl war im T4-Tötungsprogramm in Hartheim tätig, bevor er zur Aktion Reinhardt versetzt wurde.
- Im Frühjahr 1942 wurde er erster Kommandant von Sobibór und Ende August nach Treblinka versetzt, um dort den Tötungsprozess neu zu organisieren.
- Als Kommandant von Treblinka während dessen intensivster Phase hielt er das System aufrecht, das Deportierte unmittelbar nach ihrer Ankunft ermordete.
Stellung in der Verantwortungskette
Stangls Befehlsverantwortung war operativ: Er organisierte Personal, Abläufe und Durchsatz in zwei Tötungszentren. Dies verdichtet die Verantwortung der Vorgesetzten der Aktion Reinhardt, der Transportbehörden oder einzelner Lagerbediensteter nicht zu seinem Amt.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Tätigkeit im T4-Programm in Hartheim, ab 1940
- Kommando über Sobibór, April–August 1942
- Kommando über Treblinka, Ende August 1942–August 1943
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Stangl entkam 1948 aus der Haft, reiste über Syrien und ließ sich in Brasilien nieder. Nach seiner Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland 1967 wurde er im Dezember 1970 in Düsseldorf verurteilt und zu lebenslanger Haft verurteilt; er starb am 28. Juni 1971 in Haft.
Grenzen der Quellenlage
Das Profil folgt Stangls eigenen Kommandozeiten und schreibt ihm weder Morde davor oder danach noch sämtliche Verbrechen der Aktion Reinhardt persönlich zu.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.