Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Alfred Ittner
Alfred Ittner war Angehöriger der Sobibór-Besatzung; Kassierer, der den Opfern vor der Gaskammer ihr Eigentum abnahm. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Sobibór · besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Alfred Ittner wurde am 13. Januar 1907 in Kulmbach geboren. Nach seinem Einsatz in der Aktion T4 kam er am 28. April 1942 nach Sobibór. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken — IPN-Archiv, IPN BU 2586/220; Landgericht Hagen, Verfahren 11 Ks 1/64; 422-seitige Urteilskopie; Katalogeintrag; Quelle: Stichting Sobibor, biografischer Eintrag „ITTNER, Jakob Alfred“)
- In Sobibór arbeitete er an der Kasse, wo den zur Gaskammer geführten Opfern Wertsachen abgenommen wurden, und übernahm später Aufgaben im Lager III. (Quelle: Stichting Sobibor, biografischer Eintrag „ITTNER, Jakob Alfred“; Quelle: Marek Bem, Sobibor Extermination Camp 1942–1943, S. 210, 306–307 und 356)
- Das Landgericht Hagen verurteilte ihn am 20. Dezember 1966 wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 68.000 Menschen zu vier Jahren Haft. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Lfd. Nr. 642; Landgericht Hagen, 20. Dezember 1966; Bundesgerichtshof, 25. März 1971; Quelle: Marek Bem, Sobibor Extermination Camp 1942–1943, S. 210, 306–307 und 356)
Stellung in der Verantwortungskette
Ittners Rolle zeigt, dass die administrative Entziehung des Eigentums unmittelbar vor der Gaskammer Teil des organisierten Tötungsprozesses war. Das Urteil stufte seine Verantwortung als Beihilfe ein, nicht als alleinige Täterschaft an der gesamten Aktion. (Quelle: Stichting Sobibor, biografischer Eintrag „ITTNER, Jakob Alfred“; Quelle: Marek Bem, Sobibor Extermination Camp 1942–1943, S. 210, 306–307 und 356)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 28. April 1942 – Ankunft im Vernichtungslager Sobibór (Quelle: Stichting Sobibor, biografischer Eintrag „ITTNER, Jakob Alfred“)
- 20. Dezember 1966 – Urteil des Landgerichts Hagen (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Lfd. Nr. 642; Landgericht Hagen, 20. Dezember 1966; Bundesgerichtshof, 25. März 1971; Quelle: Marek Bem, Sobibor Extermination Camp 1942–1943, S. 210, 306–307 und 356)
- 1976 – Tod in Kulmbach (Quelle: Stichting Sobibor, biografischer Eintrag „ITTNER, Jakob Alfred“; Quelle: Marek Bem, Sobibor Extermination Camp 1942–1943, S. 210, 306–307 und 356)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im Sobibór-Prozess vor dem Landgericht Hagen erhielt Ittner wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 68.000 Menschen vier Jahre Haft. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken — IPN-Archiv, IPN BU 2586/220; Landgericht Hagen, Verfahren 11 Ks 1/64; 422-seitige Urteilskopie; Katalogeintrag; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Lfd. Nr. 642; Landgericht Hagen, 20. Dezember 1966; Bundesgerichtshof, 25. März 1971)
Grenzen der Quellenlage
Die Arbeit an der Kasse lag unmittelbar vor dem Gang in die Gaskammer, doch belegen die Quellen nicht, dass Ittner die Vergasungsanlage selbst bediente. Das Profil folgt der gerichtlichen Einordnung als Beihilfe. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Lfd. Nr. 642; Landgericht Hagen, 20. Dezember 1966; Bundesgerichtshof, 25. März 1971; Quelle: Marek Bem, Sobibor Extermination Camp 1942–1943, S. 210, 306–307 und 356)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.