Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Fritz Kraemer

Zu 10 Jahren Haft verurteilt; 1952 entlassen. 1900–1959

Fritz Kraemer war Chef des Stabes der 6. SS-Panzerarmee. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Ardennen, Belgien und Luxemburg) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Waffen-SSKriegsgefangeneKriegsverbrechenVerbrecherische Befehle

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Fritz Kraemer nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Kraemer verbüßte seine Strafe in Landsberg und wurde 1952 entlassen; die hier verwendeten Quellen dokumentieren weder Rechtsgrundlage noch Verfahren dieser Entlassung. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Sammelurteil enthält keine gesonderte Begründung für jeden Angeklagten. Das Profil trennt den erhaltenen Prozessinhalt vom Argument der Anklage und schreibt Kraemer keinen Befehl zur Tötung einer bestimmten Person zu. Der Sterbeort wird nur auf Staatsebene angegeben, weil der institutionelle Normdatensatz zwar das genaue Datum bestätigt, widersprüchliche Ortsangaben jedoch nicht auflöst. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.