Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Erich Priebke

lebenslange Haft; bis zum Tod im Hausarrest vollstreckt 1913–2013

Erich Priebke war Gestapo- und SD-Offizier; Beteiligter am Massaker in den Ardeatinischen Höhlen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Rom · besetztes Italien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

GestapoHinrichtungenKriegsverbrechenVerbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Priebke nur individuell belegte Handlungen zu: organisatorische Beteiligung, Führung der Opferliste und das von ihm eingeräumte Erschießen zweier Menschen. Kapplers Entscheidungen oder sämtliche Taten der übrigen Täter werden nicht automatisch auf ihn übertragen. (Quelle: European Court of Human Rights — Priebke v. Italy, application no. 48799/99, partial admissibility decision of 5 April 2001, pp. 2–9 factual and procedural history; pp. 13–16 legal analysis; Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — sections “Ardeatine Caves: The Victims”, “The Shootings” and “Postwar Trials”; Quelle: NS-Täter in Italien — scholarly documentation project — biographical header; sections “Entry into the Gestapo, SS, and SD”, “Participation in massacres of civilians” and “The Postwar Period”)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Priebke floh nach dem Krieg und lebte jahrzehntelang in Argentinien. Nach seiner Auslieferung durchlief er in Italien mehrere Verfahrensstufen; 1998 wurde er rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, die er aus Gesundheitsgründen bis zu seinem Tod 2013 im Hausarrest verbüßte. (Quelle: European Court of Human Rights — Priebke v. Italy, application no. 48799/99, partial admissibility decision of 5 April 2001, pp. 2–9 factual and procedural history; pp. 13–16 legal analysis; Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — sections “Ardeatine Caves: The Victims”, “The Shootings” and “Postwar Trials”; Quelle: NS-Täter in Italien — scholarly documentation project — biographical header; sections “Entry into the Gestapo, SS, and SD”, “Participation in massacres of civilians” and “The Postwar Period”)

Grenzen der Quellenlage

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.