Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Friedrich-Wilhelm Müller
Friedrich-Wilhelm Müller war Kommandeur der 22. Infanterie-Division und Kommandant der Festung Kreta. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Griechenland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Müller befehligte ab 1942 die 22. Infanterie-Division auf Kreta und wurde 1944 Kommandant der Festung Kreta.
- Nach Kämpfen mit Partisanen im Gebiet von Viannos im September 1943 befahl er harte Repressalien, darunter Massenhinrichtungen und die Zerstörung von Dörfern. Im Geiselprozess vorgelegte griechische Beweise verbanden die Ausführung mit dem 67. Regiment seiner Division.
- Im August 1944 ordnete Müllers Befehl zu Anogia die Zerstörung des Ortes und die Hinrichtung von Männern an, die in einem bestimmten Umkreis des Dorfes angetroffen wurden.
- Ein griechisches Sondermilitärgericht verurteilte ihn am 9. Dezember 1946 wegen Besatzungsverbrechen zum Tode; am 20. Mai 1947 wurde er erschossen.
Stellung in der Verantwortungskette
Müller ist ein Beispiel für die unmittelbare Verbindung zwischen Wehrmachtkommando, schriftlichem Befehl zur Zerstörung eines Ortes und der Hinrichtung von Zivilisten vor Ort. Die Gegenüberstellung von Viannos und Anogia zeigt einen wiederkehrenden Vergeltungsmechanismus; das Profil bleibt jedoch bei den durch Dokumente individualisierten Episoden.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme des Kommandos der 22. Infanterie-Division auf Kreta 1942
- Repressalien im Gebiet von Viannos vom 14. bis 16. September 1943
- Befehl zur Zerstörung Anogias im August 1944
- Todesurteil in Athen am 9. Dezember 1946
- Hinrichtung durch Erschießen am 20. Mai 1947
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach dem Krieg wurde Müller an Griechenland ausgeliefert und gemeinsam mit Bruno Bräuer vor ein Sondermilitärgericht in Athen gestellt. Im Dezember 1946 wurde er zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 20. Mai 1947 durch Erschießen vollstreckt.
Grenzen der Quellenlage
Der griechische Prozess erfasste einen breiten Komplex von Besatzungsverbrechen auf Kreta; spätere Forschungen warnen davor, jedes Verbrechen automatisch einem einzelnen Befehlshaber zuzuschreiben. Das Profil stützt seinen Kern auf dokumentierte Befehle und Handlungen in Viannos und Anogia; es schreibt Müller weder sämtliche deutschen Massaker auf der Insel noch jede Handlung unterstellter Soldaten zu. Die Schätzungen der Opfer von Viannos unterscheiden sich je nach territorialem Umfang.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.