Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Willi Tessmann
Willi Tessmann war Kommandant des Polizeigefängnisses. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Hamburg-Fuhlsbüttel) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Willi Tessmann wurde am 15. Januar 1908 in Hamburg geboren und am 29. Januar 1948 in Hameln hingerichtet. (Quelle: angeführter Beleg)
- Von November 1943 bis zum Kriegsende war er Kommandant des Polizeigefängnisses Fuhlsbüttel. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
- Eine institutionelle Quelle hält fest, dass Tessmann und sein Stellvertreter 1943 fünf russische Zwangsarbeiterinnen zum Hinrichtungsort brachten und der Vollstreckung zusahen. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
- Die Ausstellungsunterlagen dokumentieren seine Beteiligung an Gestapo-Vernehmungen, den Einsatz von Spitzeln in den Zellen politischer Gefangener und die Unterstützung von Misshandlungen. (Quelle: angeführter Beleg)
- Ein britisches Militärgericht verurteilte ihn im September 1947 zum Tode; am 29. Januar 1948 wurde er in Hameln hingerichtet. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil verbindet die Verantwortung des Kommandanten mit konkret dokumentiertem persönlichem Handeln und schreibt Tessmann keine Taten anderer Wachleute ohne individuelle Feststellung zu. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Im November 1943 übernahm er die Leitung des Polizeigefängnisses Fuhlsbüttel. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
- Im September 1947 wurde er zum Tode verurteilt und am 29. Januar 1948 hingerichtet. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im zweiten Fuhlsbüttel-Verfahren wurde er im September 1947 zum Tode verurteilt und am 29. Januar 1948 in Hameln hingerichtet. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Institutionelle Tafeln nennen unterschiedliche Septembertage für das Urteil; deshalb verzeichnet das Profil nur Monat und Jahr. Taten anderer Angeklagter werden ohne individuelle Feststellung nicht zugeschrieben. Für das bekannte Foto ist die Nachnutzung nicht eindeutig geklärt, daher wird ohne klare Rechtsgrundlage kein Porträt veröffentlicht. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.