Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Willi Tessmann

Ein britisches Militärgericht verurteilte ihn im September 1947 zum Tode; am 29. Januar 1948 wurde er in Hameln hingerichtet. 1908–1948

Willi Tessmann war Kommandant des Polizeigefängnisses. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Hamburg-Fuhlsbüttel) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

GestapoPolizeiterrorGefängnisse und FolterMorde

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil verbindet die Verantwortung des Kommandanten mit konkret dokumentiertem persönlichem Handeln und schreibt Tessmann keine Taten anderer Wachleute ohne individuelle Feststellung zu. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im zweiten Fuhlsbüttel-Verfahren wurde er im September 1947 zum Tode verurteilt und am 29. Januar 1948 in Hameln hingerichtet. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Institutionelle Tafeln nennen unterschiedliche Septembertage für das Urteil; deshalb verzeichnet das Profil nur Monat und Jahr. Taten anderer Angeklagter werden ohne individuelle Feststellung nicht zugeschrieben. Für das bekannte Foto ist die Nachnutzung nicht eindeutig geklärt, daher wird ohne klare Rechtsgrundlage kein Porträt veröffentlicht. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.