Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Otto Harder

1947 wegen Kriegsverbrechen zu 15 Jahren Haft verurteilt; 1951 vorzeitig entlassen. 1892–1956

Otto Harder war Kommandant des Außenlagers Hannover-Ahlem. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Hannover-Ahlem, Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerZwangsarbeitLagerterror

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil hält Harders belegte Kommandofunktion im Außenlager und das Ergebnis des britischen Prozesses fest, ohne ihm ohne gesonderte Feststellung jede Handlung des unterstellten Personals zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Ein britisches Militärgericht verurteilte ihn 1947 wegen Kriegsverbrechen zu 15 Jahren Haft. 1951 wurde er vorzeitig entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Quellen belegen seine Kommandofunktion und die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen, tragen aber nicht die persönliche Zurechnung jedes Todesfalls oder jeder Gewalttat in Hannover-Ahlem. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.