Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Johann Frahm

Am 31. Juli 1946 verurteilte ihn ein britisches Militärgericht zum Tode; am 11. Oktober 1946 wurde das Urteil in Hameln vollstreckt. 1901–1946

Johann Frahm war SS-Mann, Blockführer und stellvertretender Außenlagerleiter. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Neuengamme und Hamburg-Rothenburgsort) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerEinzeltötungenMordeKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Frahm nur die in Gedenkstättenquellen beschriebene und im britischen Verfahren zu den Morden am Bullenhuser Damm festgestellte Beteiligung zu. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach seiner Festnahme 1945 stand er 1946 vor einem britischen Militärgericht; am 11. Oktober 1946 wurde das Todesurteil in Hameln vollstreckt. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Profil erweitert Frahms Verantwortung nicht über seinen dokumentierten Dienst und die Taten am Bullenhuser Damm hinaus. Eine individuelle Opferzahl über den in Prozess- und Gedenkstättenunterlagen beschriebenen Umfang hinaus wird nicht festgelegt. Ein Porträt mit eindeutigen Nachnutzungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.