Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Karl Gutenberger
Karl Gutenberger war Höherer SS- und Polizeiführer West. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Rheinland und Westfalen, Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Karl Gutenberger: 1905-04-18–1961-07-08. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
- Als Höherer SS- und Polizeiführer West befahl Karl Gutenberger der Polizei 1945, rücksichtslos vorzugehen, und ließ Erschießungen ohne Gerichtsverfahren zu; in einem dokumentierten Fall erklärte er, 2 Zivilisten mit weißer Fahne seien zum Tode verurteilt, woraufhin sie erschossen wurden. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
- Am 1948-10-20 verurteilte ihn ein britisches Militärgericht zu 12 Jahren Haft; am 1953-03-10 verhängte das Aachener Gericht wegen Beihilfe zur Tötung Franz Oppenhoffs 2 Jahre und 6 Monate, bevor er am 1953-05-09 begnadigt und entlassen wurde. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil trennt die belegte Funktion und das individuelle Handeln von den weiter reichenden Verbrechen der Institution oder unterstellten Formation. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Als Höherer SS- und Polizeiführer West befahl Karl Gutenberger der Polizei 1945, rücksichtslos vorzugehen, und ließ Erschießungen ohne Gerichtsverfahren zu; in einem dokumentierten Fall erklärte er, 2 Zivilisten mit weißer Fahne seien zum Tode verurteilt, woraufhin sie erschossen wurden. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
- Am 1948-10-20 verurteilte ihn ein britisches Militärgericht zu 12 Jahren Haft; am 1953-03-10 verhängte das Aachener Gericht wegen Beihilfe zur Tötung Franz Oppenhoffs 2 Jahre und 6 Monate, bevor er am 1953-05-09 begnadigt und entlassen wurde. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Am 1948-10-20 verurteilte ihn ein britisches Militärgericht zu 12 Jahren Haft; am 1953-03-10 verhängte das Aachener Gericht wegen Beihilfe zur Tötung Franz Oppenhoffs 2 Jahre und 6 Monate, bevor er am 1953-05-09 begnadigt und entlassen wurde. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
Grenzen der Quellenlage
Aufgenommen sind nur Aussagen, die den genannten Belegen zugeordnet sind. Ohne gesonderten Nachweis werden weder eine individuelle Opferzahl noch weitere Befehle zugeschrieben. Wegen ungeklärter Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zitierter Abschnitt; Quelle: Institut für Zeitgeschichte, zitierter Abschnitt; Quelle: Stadt Aachen, zitierter Abschnitt)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.