Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Alfried Krupp
Alfried Krupp war ab 1943 Alleineigentümer und Leiter des Krupp-Konzerns. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutschland und besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Krupp wurde durch das als Lex Krupp bekannte Dekret von 1943 Alleineigentümer des Rüstungskonzerns.
- Krupp-Betriebe setzten deportierte Zivilpersonen, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge als Zwangs- und Sklavenarbeiter ein.
- Das Nürnberger Tribunal verurteilte ihn wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Sklavenarbeit und Plünderung, sprach ihn aber vom Vorwurf der Planung eines Angriffskriegs frei.
Stellung in der Verantwortungskette
Krupps Verantwortung folgte aus Eigentum und Leitungsmacht über ein Industriesystem, das erzwungene Arbeit und Eigentumsentzug anforderte, einsetzte und davon profitierte. Sie ist von SS-Lagerkommando zu unterscheiden und macht nicht jeden Todesfall in verbundenen Lagern zu einer individuellen Tat Krupps.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Am 15. Dezember 1943 machte ihn die Lex Krupp zum Alleineigentümer des Konzerns.
- Während des Krieges beschäftigten Krupp-Werke zahlreiche Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge.
- Am 31. Juli 1948 wurde er zu zwölf Jahren Haft und zum Verfall seines Eigentums verurteilt.
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Der amerikanische Hohe Kommissar John J. McCloy entließ Krupp im Januar 1951 und hob den Einziehungsbeschluss auf. Krupp erhielt die Kontrolle über sein Industrievermögen zurück und kehrte bis zu seinem Tod 1967 in die Unternehmensleitung zurück.
Grenzen der Quellenlage
Die Quellen unterscheiden sich darin, wie sie die Gesamtzahl der im Konzern zur Zwangs- oder Sklavenarbeit eingesetzten Arbeitskräfte definieren. Krupps Stellung als förderndes Mitglied der SS bedeutete keinen Dienst als uniformierter SS-Offizier.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.