Deutsche Forschungsausgabe

Franz Konrad

1952 hingerichtet 1906–1952

Franz Konrad war Leiter des Apparats zur Werterfassung und Beschlagnahme im Warschauer Ghetto. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Warschau und das Warschauer Ghetto) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

EigentumsraubGetto warszawskieZwangsarbeit

Gesicherte Befunde

  • Konrad leitete die Dienststelle, die das Eigentum deportierter und ermordeter Ghettobewohnerinnen und -bewohner erfasste, sortierte und beschlagnahmte.
  • Der Plünderungsapparat arbeitete parallel zu den Deportationen und setzte Zwangsarbeit ein.
  • Konrad beteiligte sich an der Auflösung des Ghettos und erscheint in der im Stroop-Bericht zusammengestellten Dokumentation.

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil ordnet die Plünderung in den Vernichtungsprozess ein: von der Durchsuchung der Wohnungen über die Lagerung bis zur Weitergabe der Güter. Es reduziert den wirtschaftlichen Mechanismus nicht auf Konrads persönliche Korruption.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • die Massendeportation aus Warschau im Jahr 1942
  • die Auflösung des Warschauer Ghettos im Jahr 1943
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Konrad wurde gemeinsam mit Jürgen Stroop in Warschau vor Gericht gestellt, zum Tode verurteilt und am 6. März 1952 hingerichtet.

Grenzen der Quellenlage

Einige Zeugenaussagen beschreiben persönliche Diebstähle Konrads. Das Profil trennt diese Handlungen von der in Prozessakten und Forschung dokumentierten institutionellen Plünderung.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.