35 Studien / 54 · Vorkriegs-Woiwodschaft Lwów — Umgebung von Drohobycz
Urycz: polnische Kriegsgefangene in einer Scheune verbrannt
22. September 1939 · Verbrennen bei lebendigem Leib und Morde bei „Befriedungsaktionen“
Polnische gefangen genommene Soldaten wurden in einer Scheune untergebracht, die als Nachtquartier dienen sollte. Das Gebäude wurde angezündet, und die herauskommenden Menschen wurden beschossen. Das Verbrechen von Urycz ist in Forschungen und Ermittlungsmaterialien des IPN dokumentiert. Die Opferzahl wird weiterhin mit mindestens 73 angegeben, bei einer höheren Schätzung bis zu hundert. [1] [2] [3]
Redaktionelle Darstellung auf Grundlage der unten genannten Quellen. Quellenprüfung: 5. September 2026.
- Opfer und Bilanz
- Mindestens 73 polnische Kriegsgefangene; in der Literatur auch eine Schätzung von etwa 100.
- Täter
- Deutsche Wehrmacht-Bewacher; die genaue Einheit ist in der zitierten Rekonstruktion nicht ermittelt.
- Dokumentierte Methoden
- Einschließen von Gefangenen in einer Scheune · Anzünden eines Gebäudes mit Menschen · Beschuss Fliehender
Ein Halt wird zum Tatort
Ein historisches IPN-Beiblatt beschreibt eine Kolonne von Gefangenen des 4. Podhale-Schützenregiments, die am 22. September 1939 Urycz erreichte. Deutsche verbrannten die gefangenen Soldaten in einer Scheune; Menschen, die das brennende Gebäude verlassen wollten, wurden mit Maschinengewehren beschossen. Die Opfer befanden sich bereits in Gefangenschaft. [1]
Berichte Überlebender
Marek Kozubal führt bei der Darstellung von Forschungen und geplanten Suchen die Berichte von Antoni Dobija und Jan Marek an. Nach der dargestellten Rekonstruktion wurde den Gefangenen gesagt, sie würden in der Scheune übernachten. Der Autor schreibt auch über eine noch nicht genau bestimmte deutsche Einheit und darüber, dass ein von Dobija erinnerter deutscher Unteroffizier die Aktion führte. [2]
Ermittlung und Umfang der Bilanz
Ein offizieller IPN-Bericht enthält einen Hinweis auf die Beschaffung von Materialien zur Ermordung von 73 polnischen Soldaten in Urycz für das Verfahren S 17/05/Zn. Das bestätigt das Bestehen eines Verfahrens und den Gegenstand der Recherche, ersetzt aber keinen vollständigen Schlussbeschluss. Im Presseartikel wird das Minimum von 73 Szymon Datners älterer Schätzung von etwa 100 gegenübergestellt. [3] [2]
Verantwortung ohne Erweiterung der Vorwürfe
In der Rekonstruktion erscheint ein Hinweis auf eine mögliche Beteiligung nicht identifizierter ukrainischer Hilfskräfte. Wir machen daraus keine sichere Feststellung über eine konkrete Formation und keine Verantwortung aller Bewohner. Die unmittelbare Verantwortung der beschriebenen deutschen Bewacher bleibt der Kern dieses Dossiers. Weitere Feststellungen würden Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten verlangen. [2]
Grenzen der Feststellungen
Die vollständigen Akten S 17/05/Zn und die Originale der Berichte Dobijas und Mareks wurden nicht gelesen; die Orte ihrer Wiedergabe werden genannt. Opferzahl und Identität der Einheit sind nicht abschließend geklärt. [1] [2] [3]
Quellen und Anmerkungen
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zespół dodatku historycznego. Dodatek historyczny IPN do „Dziennika Polskiego”, 10 IX 2019. IPN Kraków / Dziennik Polski.
Verwendung dieser Quelle: Data, jeńcy, spalenie stodoły i ostrzał uciekających.
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Marek Kozubal. Polscy żołnierze spaleni w stodole. Rzeczpospolita.
Verwendung dieser Quelle: Relacje ocalałych przytoczone przez autora, stan badań i różne szacunki.
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Instytut Pamięci Narodowej. Informacja o działalności IPN — część II, aneks. Instytut Pamięci Narodowej.
Verwendung dieser Quelle: Materiały do śledztwa o zamordowaniu 73 polskich żołnierzy.
Wie wir Quellen bewerten
Die Grundlage bilden vor allem polnische wissenschaftliche Publikationen, Ermittlungsergebnisse, Archive, Museen und dokumentierte Zeugenaussagen. Die Zuverlässigkeit beurteilen wir nach Herkunft des Dokuments, wissenschaftlicher Methode und Überprüfbarkeit der Feststellung. Aussagen von Tätern und Familienüberlieferungen über Täter verlangen einen besonders kritischen Abgleich mit anderem Material. Zwei Seiten derselben Institution können dieselbe Feststellung wiederholen; sie gelten nicht automatisch als unabhängige Bestätigung.
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