Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Walter Adolf Langleist

Im Dachauer Hauptprozess zum Tode verurteilt; am 28. Mai 1946 hingerichtet. 1893–1946

Walter Adolf Langleist war Kommandant des Kauferinger Außenlagerkomplexes und Führer von SS-Wachpersonal.. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Buchenwald, Majdanek, Dachau/Kaufering und Mühldorf) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerZwangsarbeitLagerterrorKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Die Verantwortung beruht auf seiner Kommandantenfunktion und dem gerichtlichen Befund der Beteiligung am gemeinsamen Plan; eine konkrete Einzeltötung wird ihm ohne Beleg nicht zugeschrieben. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Am 13. Dezember 1945 verurteilte ihn ein US-Militärgericht zum Tod durch den Strang; das Urteil wurde am 28. Mai 1946 in Landsberg vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Für die Veröffentlichung wurde kein sicher lizenziertes Porträt ermittelt; das Profil bleibt bis zu einer gesonderten Rechteprüfung ohne Bild. Das Gruppenurteil individualisiert nicht jede Gewalttat in Kaufering. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.