Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

August Richard Ruhnke

am 18. April 1947 wegen der Ermordung von mindestens 19 Häftlingen zum Tode verurteilt; am 14. November 1947 hingerichtet 1890–1947

August Richard Ruhnke war stellvertretender Lagerführer des Dachauer Außenlagers Riederloh. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Riederloh · Kaufbeuren) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

MordeArbeitslagerShoahKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Ruhnkes Verantwortung umfasst seine Leitungsfunktion im Außenlager sowie die im Militärverfahren festgestellten individuellen Tötungen und Gewalttaten. Mindestens 19 bezeichnet die vom Urteil erfasste Untergrenze, nicht die Gesamtzahl der Opfer des Außenlagers. (Quelle: NARA-Verzeichnis der Prozessakten, PDF S. 31, Zeilen 857–864, Case 000-50-2-75; Aktenzeichen und Zusammenfassung von Anklage und Beweisen)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Am 18. April 1947 verurteilte ein US-Militärgericht Ruhnke wegen der nachgewiesenen Ermordung von mindestens 19 jüdischen Häftlingen zum Tode. Am 14. November 1947 wurde er in Landsberg gehängt. (Quelle: Stadtarchiv Kaufbeuren, Band 14, PDF S. 321–322, Zeilen 10687–10722 und Anmerkung 268; Identität, Funktion in Riederloh, Aussagen, Urteil und Hinrichtung)

Grenzen der Quellenlage

Das Aktenverzeichnis enthält eine Zusammenfassung, der städtische Band bündelt Urteil und Aussagen. Ohne vollständige Personalakte wird kein genauer SS-Dienstgrad angegeben. Das in einer Anmerkung genannte Archivfoto besitzt weder eine öffentliche Adresse noch eine geprüfte Nachnutzungslizenz; deshalb wird kein Porträt verwendet. (Quelle: NARA-Verzeichnis der Prozessakten, PDF S. 31, Zeilen 857–864, Case 000-50-2-75; Aktenzeichen und Zusammenfassung von Anklage und Beweisen)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.