Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ulrich Greifelt

im RuSHA-Prozess verurteilt und 1949 im Gefängnis gestorben 1896–1949

Ulrich Greifelt war Stabschef des RKFDV und Verwalter von Vertreibungen und Germanisierung. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (besetztes Polen und weitere Teile Mittel- und Osteuropas) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die MenschlichkeitWeitere Genozide

Gesicherte Befunde

  • Himmler ernannte Greifelt im Oktober 1939 zum Stabschef des RKFDV; bis Kriegsende leitete er die laufende Arbeit dieses Amtes.
  • Der RKFDV koordinierte Vertreibungen, die Ansiedlung von Volksdeutschen, rassistische Auslese sowie die Verschleppung und Germanisierung von Kindern.
  • Im RuSHA-Prozess wurde Greifelt wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in der verbrecherischen SS zu lebenslanger Haft verurteilt.

Stellung in der Verantwortungskette

Greifelt übersetzte Himmlers Bevölkerungspolitik in Weisungen und Verwaltungsprogramme der Verdrängung, Auslese und Germanisierung. Seine zentrale Verantwortung überschneidet sich mit regionalen Vertreibungsstellen, Polizei, Lebensborn und Lagerbehörden, die einzelne Maßnahmen ausführten.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • die Vertreibungen im Raum Zamość 1942–1943 und die Trennung von Kindern von ihren Familien
  • RKFDV-Programme für Ansiedlung, erzwungene Germanisierung und Bevölkerungsverschiebung in besetzten Gebieten
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Greifelt war der Hauptangeklagte im RuSHA-Prozess. Am 10. März 1948 zu lebenslanger Haft verurteilt, starb er am 6. Februar 1949 im Gefängnis Landsberg.

Grenzen der Quellenlage

Die gut dokumentierten Zahlen aus dem Raum Zamość bilden nur einen Teil des RKFDV-Programms; weitergehende Gesamtsummen sind Schätzungen. Die Verantwortung für einzelne Verschleppungen, Vertreibungen und Todesfälle muss auch den regionalen Stellen zugerechnet werden, die sie ausführten.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.