Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ruth Neudeck

1948 im dritten Ravensbrück-Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1920–1948

Ruth Neudeck war SS-Aufseherin und Leiterin des als Sterbelager genutzten Bereichs Uckermark.. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Ravensbrück und Uckermark) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerLagerterrorSelektionen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil verbindet sie nur mit Handlungen, die in ihrer Aussage, in der Dokumentation der Gedenkstätte und im Urteil belegt sind; es bildet keine persönliche Opferzahl. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Ein britisches Militärgericht verurteilte sie am 26. April 1948 zum Tode; das Urteil wurde am 29. Juli 1948 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Es wurde kein Porträt mit sicher nachgewiesenen Veröffentlichungsrechten gefunden; das Profil bleibt ohne Abbildung. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.