Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Dorothea Binz

im ersten Ravensbrück-Prozess verurteilt und 1947 hingerichtet 1920–1947

Dorothea Binz war stellvertretende Oberaufseherin in Ravensbrück und Ausbilderin von Lageraufseherinnen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Konzentrationslager Ravensbrück) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

  • Binz trat im September 1939 in Ravensbrück in den Dienst ein und stieg in der Hierarchie der weiblichen Aufseherinnen auf.
  • Spätestens 1943 oder Anfang 1944 war sie stellvertretende Oberaufseherin und wirkte an der Ausbildung weiterer Aufseherinnen mit.
  • Überlebende berichteten von ihren persönlichen Schlägen und anderen Misshandlungen von Häftlingen; ein britisches Tribunal verurteilte sie wegen Lagerverbrechen.

Stellung in der Verantwortungskette

Binz verband unmittelbare Gewalt mit Aufsichts- und Ausbildungsgewalt, die Lagerpraktiken über ihre eigenen Handlungen hinaus reproduzierte. Das Profil verwendet die Gesamtzahl der Todesfälle in Ravensbrück nicht als persönliche Zahl.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Im September 1939 begann sie Arbeit und Aufseherinnendienst in Ravensbrück.
  • Ab 1943 oder Anfang 1944 war sie Stellvertreterin der Oberaufseherin und bildete Aufseherinnen aus.
  • Am 2. Mai 1947 wurde sie nach dem ersten Ravensbrück-Prozess in Hameln gehängt.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Binz wurde im Mai 1945 von britischen Streitkräften gefangen genommen. Ein britisches Militärtribunal in Hamburg verurteilte sie im ersten Ravensbrücker Personalprozess zum Tode.

Grenzen der Quellenlage

Die Quellen unterscheiden sich beim genauen Zeitpunkt ihrer Beförderung und bei einzelnen biografischen Angaben. Als weibliche Hilfsaufseherin hatte sie keinen regulären militärischen SS-Dienstgrad; die ihr unmittelbar zurechenbare Opferzahl lässt sich nicht genau angeben.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.