Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Oskar Gröning

Am 2015-07-15 wurde er wegen Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen zu 4 Jahren Haft verurteilt. Seine Revision wurde am 2016-09-20 verworfen und seine Beschwerde gegen den verweigerten Strafaufschub am 2017-12-21 zurückgewiesen; er starb am 2018-03-09 vor dem Haftantritt im Krankenhaus. 1921–2018

Oskar Gröning war Mitarbeiter der Häftlingsgeldverwaltung und bewaffneter Rampenposten. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AuschwitzKonzentrationslagerShoahEigentumsraub

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt die belegte Funktion und das individuelle Handeln von den weiter reichenden Verbrechen der Institution oder unterstellten Formation. (Quelle: Federal Court of Justice of Germany, zitierter Abschnitt; Quelle: Federal Constitutional Court of Germany, zitierter Abschnitt; Quelle: Gottfried Wilhelm Leibniz Library, Lower Saxon Biography, zitierter Abschnitt; Quelle: Lower Saxony Ministry of Justice, zitierter Abschnitt)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Am 2015-07-15 wurde er wegen Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen zu 4 Jahren Haft verurteilt. Seine Revision wurde am 2016-09-20 verworfen und seine Beschwerde gegen den verweigerten Strafaufschub am 2017-12-21 zurückgewiesen; er starb am 2018-03-09 vor dem Haftantritt im Krankenhaus. (Quelle: Federal Court of Justice of Germany, zitierter Abschnitt; Quelle: Federal Constitutional Court of Germany, zitierter Abschnitt; Quelle: Gottfried Wilhelm Leibniz Library, Lower Saxon Biography, zitierter Abschnitt; Quelle: Lower Saxony Ministry of Justice, zitierter Abschnitt)

Grenzen der Quellenlage

Aufgenommen sind nur Aussagen, die den genannten Belegen zugeordnet sind. Ohne gesonderten Nachweis werden weder eine individuelle Opferzahl noch weitere Befehle zugeschrieben. Wegen ungeklärter Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Federal Court of Justice of Germany, zitierter Abschnitt; Quelle: Federal Constitutional Court of Germany, zitierter Abschnitt; Quelle: Gottfried Wilhelm Leibniz Library, Lower Saxon Biography, zitierter Abschnitt; Quelle: Lower Saxony Ministry of Justice, zitierter Abschnitt)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.