Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ludwig Plagge

Der Oberste Nationale Gerichtshof verurteilte ihn 1947 zum Tode; das Urteil wurde am 1948-01-24 in Krakau vollstreckt. 1910–1948

Ludwig Plagge war Blockführer und Abschnittsleiter. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerLagerterrorAuschwitzGenozid an Roma und Sinti

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt die belegte Funktion und das individuelle Handeln von den weiter reichenden Verbrechen der Institution oder unterstellten Formation. (Quelle: Institute of National Remembrance, zitierter Abschnitt; Quelle: Pilecki Institute, Chronicles of Terror, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Der Oberste Nationale Gerichtshof verurteilte ihn 1947 zum Tode; das Urteil wurde am 1948-01-24 in Krakau vollstreckt. (Quelle: Institute of National Remembrance, zitierter Abschnitt; Quelle: Pilecki Institute, Chronicles of Terror, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)

Grenzen der Quellenlage

Aufgenommen sind nur Aussagen, die den genannten Belegen zugeordnet sind. Ohne gesonderten Nachweis werden weder eine individuelle Opferzahl noch weitere Befehle zugeschrieben. Wegen ungeklärter Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Institute of National Remembrance, zitierter Abschnitt; Quelle: Pilecki Institute, Chronicles of Terror, zitierter Abschnitt; Quelle: Auschwitz-Birkenau State Museum, zitierter Abschnitt)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.