Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Konstantin von Neurath

vom IMG zu 15 Jahren Haft verurteilt; 1954 nach acht Jahren aus gesundheitlichen Gründen entlassen 1873–1956

Konstantin von Neurath war deutscher Außenminister von 1932 bis 1938 und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren von 1939 bis 1941. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutschland und das besetzte Protektorat Böhmen und Mähren) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AngriffskriegBesatzungsverwaltungAdministrative RepressionRassische Verfolgung

Gesicherte Befunde

  • Als Außenminister war Neurath an der Politik des Regimes beteiligt, zu der der Austritt aus dem Völkerbund, die Aufrüstung, die Wiedereinführung der Wehrpflicht und die Remilitarisierung des Rheinlandes gehörten.
  • Nach seinem Ausscheiden als Außenminister im Februar 1938 behielt er formale Funktionen im Regime; am 18. März 1939 wurde er zum Reichsprotektor für Böhmen und Mähren ernannt.
  • Das Gericht stellte fest, dass unter seiner Oberhoheit im Protektorat freie Presse, Parteien und Gewerkschaften abgeschafft, die Industrie in die deutsche Kriegswirtschaft eingegliedert und nationalsozialistische antijüdische Vorschriften eingeführt wurden.
  • Das Urteil behandelte außerdem Massenverhaftungen von Tschechen, die Schließung der Hochschulen, die Inhaftierung von Studenten und ein von Neurath gebilligtes Germanisierungsmemorandum, das die Entfernung der Intelligenz und widerstandsfähiger Gruppen vorsah.
  • Der Internationale Militärgerichtshof sprach ihn in allen vier Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft; 1954 wurde er nach acht Jahren aus gesundheitlichen Gründen entlassen.

Stellung in der Verantwortungskette

Neuraths Profil verbindet zwei getrennte Phasen: die diplomatische Unterstützung der aggressiven Staatspolitik und die Leitung der Verwaltung des besetzten Protektorats. Die Zurechnung stützt sich auf die Feststellungen des IMG zu seinen Ämtern, seiner Kenntnis und seiner Oberhoheit; sie überträgt ihm nicht automatisch jede Polizeihandlung oder Heydrichs späteren Terror.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Leitung des Auswärtigen Amts von 1932 bis 1938 während Aufrüstung und Remilitarisierung des Rheinlandes
  • Ernennung zum Reichsprotektor für Böhmen und Mähren am 18. März 1939
  • Repression, Ausbeutung und Germanisierungsmemorandum im Protektorat 1939–1941
  • Schuldspruch in allen vier Anklagepunkten durch den IMG am 1. Oktober 1946
  • Entlassung aus gesundheitlichen Gründen 1954
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Der IMG sprach Neurath wegen Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Nach acht Jahren wurde er 1954 aus gesundheitlichen Gründen entlassen; er starb 1956.

Grenzen der Quellenlage

Das Profil trennt seine Amtszeit als Außenminister (1932–1938) von dem Zeitraum, in dem er das Amt des Reichsprotektors tatsächlich ausübte (18. März 1939–27. September 1941). Den Titel behielt er formal bis August 1943, ging aber nach Heydrichs Entsendung in Urlaub und verweigerte die weitere Amtsausübung. Das Urteil vermerkte auch Interventionen zugunsten einzelner Gefangener; diese mildernden Umstände änderten den Schuldspruch in allen vier Punkten nicht.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.