Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Julius Wohlauf

in der Bundesrepublik zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; 2002 gestorben 1913–2002

Julius Wohlauf war Kompaniechef der 1. Kompanie und stellvertretender Kommandeur des Reserve-Polizei-Bataillons 101. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Distrikt Lublin · Józefów Biłgorajski · Końskowola · Międzyrzec Podlaski) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

MassenhinrichtungenOrdnungspolizeiGhettoauflösungenShoah

Gesicherte Befunde

  • 1942 führte er die 1. Kompanie des Reserve-Polizei-Bataillons 101 und war Stellvertreter des Bataillonskommandeurs Wilhelm Trapp; diese Feststellung betrifft seine Funktion in der Befehlskette und schreibt ihm nicht automatisch jede Tat der Kompanie zu.
  • Vor dem Massaker in Józefów am 13. Juli 1942 wurde er zusammen mit Hartwig Gnade von Trapp vorab über den Auftrag informiert. Während der Aktion bestimmte und kontrollierte er die Erschießungsplätze im Wald.
  • Als ihn in Józefów zwei Polizisten um Befreiung von der Teilnahme am Schießen baten, lehnte er ab und drohte, sie könnten sich neben die Opfer legen; andere Vorgesetzte entbanden sie anschließend von dem Auftrag.
  • Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn am 8. April 1968 wegen Beihilfe zum Mord in 9200 ihm im Urteil zugerechneten Fällen zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Nach der revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Bundesgerichtshof vom 7. April 1970 blieben acht Jahre das endgültige Ergebnis des Verfahrens.

Stellung in der Verantwortungskette

Wohlauf steht für die Ebene eines Kompaniechefs, der den Bataillonsbefehl in die Organisation von Erschießungsplätzen, die Einteilung der Polizisten und die Disziplinierung der Untergebenen umsetzte. Die Verantwortung des Profils ergibt sich aus dokumentierten Entscheidungen und der rechtskräftigen juristischen Aufarbeitung, nicht aus einer einfachen Übertragung der gesamten Verbrechensbilanz des 101. Bataillons auf seinen Kompaniechef.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Führung der 1. Kompanie und der Funktion des stellvertretenden Kommandeurs des Reserve-Polizei-Bataillons 101 im Jahr 1942
  • Besprechung, Organisation der Erschießungsplätze und Ablehnung der Befreiung von Polizisten während des Massakers in Józefów am 13. Juli 1942
  • Suspendierung vom Polizeidienst im Januar 1963 und Festnahme im Zuge der Ermittlungen 1964
  • Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. April 1968 und Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. April 1970
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach dem Krieg kehrte er zur Polizei in Hamburg zurück. Im Januar 1963 wurde er suspendiert und 1964 festgenommen. Das Landgericht Hamburg verhängte 1968 eine Freiheitsstrafe von acht Jahren; anschließend befasste sich 1970 der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren, und die endgültige Strafe betrug acht Jahre.

Grenzen der Quellenlage

Die Zahl 9200 bezeichnet den Umfang der rechtlichen Zurechnung im Prozess, nicht eine Rangliste von Opfern oder die Summe sämtlicher Verbrechen des Bataillons. Rekonstruktionen aus den Aussagen der Polizisten weichen in Einzelheiten der Besprechung und bestimmter Szenen in Józefów voneinander ab; das Profil bewahrt nur Elemente, die durch das Gerichtsmaterial und vergleichende Studien bestätigt werden.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.