Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Josef Scheungraber

2006 in Italien und 2009 in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt; aus gesundheitlichen Gründen trat er die Strafe nicht an. 1918–2015

Josef Scheungraber war Wehrmacht-Kompaniechef in Falzano di Cortona. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Toskana im besetzten Italien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

WehrmachtVergeltungsexekutionenVerbrechen an Zivilistinnen und ZivilistenVerbrechen der Wehrmacht

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Seine Verantwortung beruht auf Befehl und Führungsfunktion; die Darstellung folgt den gerichtlichen Feststellungen zur konkreten Vergeltungsaktion in Falzano. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

2006 verurteilte ihn ein italienisches Gericht in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. 2009 verhängte ein Münchner Gericht wegen zehn Morden lebenslange Haft, 2010 wurde das Urteil bestätigt; wegen Haftunfähigkeit kam er nicht ins Gefängnis. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)

Grenzen der Quellenlage

Das Profil rechnet ihm nicht jede Tat seiner Einheit oder eine eigene Gesamtzahl von Opfern über die gerichtlichen Feststellungen zu Falzano hinaus zu. Ohne geklärte Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.