Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Josef Scheungraber
Josef Scheungraber war Wehrmacht-Kompaniechef in Falzano di Cortona. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Toskana im besetzten Italien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Am 8. September 1918 in München geboren, war er Wehrmacht-Offizier und führte eine Gebirgspionierkompanie. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
- Nach dem Tod zweier Soldaten befahl er eine Vergeltungsaktion in Falzano: Zivilisten wurden in ein Gebäude gesperrt, das anschließend gesprengt wurde. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
- Das deutsche Gericht verurteilte ihn wegen zehn Morden; bei der gesamten Vergeltungsaktion starben vierzehn unbeteiligte Zivilisten. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
Stellung in der Verantwortungskette
Seine Verantwortung beruht auf Befehl und Führungsfunktion; die Darstellung folgt den gerichtlichen Feststellungen zur konkreten Vergeltungsaktion in Falzano. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Am 26. Juni 1944 kam es in Falzano zur Vergeltungsaktion und den Tötungen. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
- Am 11. August 2009 verurteilte ihn ein Münchner Gericht zu lebenslanger Haft. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
- 2010 wurde das deutsche Urteil rechtskräftig. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
2006 verurteilte ihn ein italienisches Gericht in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. 2009 verhängte ein Münchner Gericht wegen zehn Morden lebenslange Haft, 2010 wurde das Urteil bestätigt; wegen Haftunfähigkeit kam er nicht ins Gefängnis. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
Grenzen der Quellenlage
Das Profil rechnet ihm nicht jede Tat seiner Einheit oder eine eigene Gesamtzahl von Opfern über die gerichtlichen Feststellungen zu Falzano hinaus zu. Ohne geklärte Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, Lexikoneintrag Josef Scheungraber, Zeilen 55–78; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009, S. 97–150)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.