Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Josef Hirtreiter

1951 wegen Morden in Treblinka zu lebenslanger Haft verurteilt; 1977 krankheitsbedingt entlassen. 1909–1978

Josef Hirtreiter war Mitarbeiter des Vernichtungslagers Treblinka II. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Hadamar und Treblinka II) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Aktion ReinhardtShoahEinzeltötungenGaskammern

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Urteil individualisiert Hirtreiters unmittelbare Taten, stellt aber keine belastbare Opferzahl fest; das Profil ersetzt diese Unsicherheit nicht durch eine Schätzung. (Quelle: junsv.nl, angegebene Fundstelle; Quelle: pomoc.holocaustresearch.pl, angegebene Fundstelle; Quelle: fritz-bauer-institut.de, angegebene Fundstelle)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1946 verhaftet, wurde er 1951 zu lebenslanger Haft verurteilt. Er verbüßte die Strafe in Butzbach und wurde 1977 krankheitsbedingt entlassen. (Quelle: junsv.nl, angegebene Fundstelle; Quelle: pomoc.holocaustresearch.pl, angegebene Fundstelle; Quelle: fritz-bauer-institut.de, angegebene Fundstelle)

Grenzen der Quellenlage

Weder die Gesamtzahl der Opfer von Treblinka noch eine genaue Zahl der Opfer seiner unmittelbaren Taten, die das Gericht nicht feststellte, wird ihm zugerechnet. Die institutionelle Quelle bestätigt nur das Todesjahr 1978; Tag und Ort bleiben daher offen. Kein Porträt wurde ohne geprüfte Rechte ausgewählt. (Quelle: junsv.nl, angegebene Fundstelle; Quelle: pomoc.holocaustresearch.pl, angegebene Fundstelle; Quelle: fritz-bauer-institut.de, angegebene Fundstelle)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.