Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Heinz Schubert

Todesurteil 1948; 1951 in 10 Jahre Haft umgewandelt; im Januar 1952 bereits frei 1914–1987

Heinz Schubert war Adjutant Otto Ohlendorfs in der Einsatzgruppe D; beaufsichtigte eine Massenerschießung bei Simferopol. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Krim · Simferopol · besetzte Sowjetunion) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

EinsatzgruppenMassenhinrichtungenShoah

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Schuberts Fall zeigt die Verantwortung für die Beaufsichtigung eines verbrecherischen Befehls. Das Urteil verbindet ihn mit einer konkreten Erschießung, nicht nur mit der Stabszugehörigkeit. Seine Funktion ist nicht mit der tatsächlichen Stellvertretung des Kommandeurs durch Willi Seibert gleichzusetzen. (Institutionelle Quelle: nuremberg.law.harvard.edu; Institutionelle Quelle: nuremberg.law.harvard.edu)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das amerikanische Militärtribunal II in Nürnberg verurteilte ihn im Einsatzgruppen-Prozess zum Tode. Auf die Umwandlung in 10 Jahre Haft 1951 folgte eine vorzeitige Entlassung; im Januar 1952 war er bereits frei. Die Personenmetadaten des Harvard Nuremberg Trials Project nennen 1987 als Todesjahr. (Institutionelle Quelle: edoc.hu-berlin.de; Institutionelle Quelle: nuremberg.law.harvard.edu)

Grenzen der Quellenlage

Die ungefähre Zahl von 700–800 betrifft die im Urteil behandelte Erschießung, nicht eine persönliche Gesamtzahl aller Opfer der Einsatzgruppe D. Nachkriegsaussagen des Täters werden mit den gerichtlichen Feststellungen abgeglichen. Ein genauer Entlassungstag und die tatsächlich verbüßte Haftdauer werden nicht bestimmt; Harvards Metadaten ersetzen keine Einsicht in die Sterbeurkunde. (Institutionelle Quelle: nuremberg.law.harvard.edu; Institutionelle Quelle: nuremberg.law.harvard.edu; Institutionelle Quelle: nuremberg.law.harvard.edu; Institutionelle Quelle: edoc.hu-berlin.de)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.