Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Hans Aumeier
Hans Aumeier war Schutzhaftlagerführer in Auschwitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz im besetzten Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Von Februar 1942 bis August 1943 war er in Auschwitz als Lagerführer tätig und leitete das Häftlingslager. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146)
- Die gerichtlichen Feststellungen umfassten seine unmittelbare Beteiligung an Erschießungen, Erhängungen, Strafen und Selektionen. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146; Quelle: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Online-Lektion, S. 3)
- Das Oberste Nationale Tribunal verurteilte ihn zum Tode; das Urteil wurde am 24. Januar 1948 vollstreckt. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146)
Stellung in der Verantwortungskette
Seine Verantwortung beruht sowohl auf seiner Leitungsfunktion als auch auf quellenmäßig belegtem unmittelbarem Handeln, nicht nur auf der Zugehörigkeit zur Lagerbesatzung. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146; Quelle: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Online-Lektion, S. 3)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Am 1. Februar 1942 wurde er Lagerführer des KL Auschwitz. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146)
- Am 16. August 1943 endete sein Dienst in Auschwitz. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146; Quelle: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Online-Lektion, S. 3)
- Am 24. Januar 1948 wurde er nach dem rechtskräftigen Todesurteil in Krakau hingerichtet. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im ersten Auschwitz-Prozess sprach ihn das Oberste Nationale Tribunal schuldig, verurteilte ihn zum Tode und ließ das Urteil in Krakau vollstrecken. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146; Quelle: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Online-Lektion, S. 3)
Grenzen der Quellenlage
Ihm wird weder eine gesonderte Opferzahl noch jede Tat des unterstellten Personals zugerechnet. Es wurde kein Porträt ausgewählt, weil die genauen Nachnutzungsrechte einer konkreten Datei nicht verifiziert wurden. (Quelle: Institut für Nationales Gedenken, Studie zum ersten Auschwitz-Prozess, gedruckte S. 144–146; Quelle: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Online-Lektion, S. 3)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.