Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Hanns Elard Ludin

vom Nationalgericht in Bratislava zum Tode verurteilt; am 9. Dezember 1947 hingerichtet 1905–1947

Hanns Elard Ludin war Deutscher Gesandter in Bratislava. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Slowakei) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Deportation von JudenKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Belegt sind seine eigenen diplomatischen Handlungen in der Deportationspolitik und die persönliche Übermittlung repressiver Forderungen. Daraus folgt weder, dass er jeden Transport aus der Slowakei selbst anordnete, noch eine individuelle Opferzahl. (Quelle: Institut für Zeitgeschichte München-Berlin — VEJ Bd. 13, Dokumentenliste, Nrn. 45 und 48; Quelle: Slowakische Rechtsanwaltskammer, Peter Kerecman — Studie zum 80. Jahrestag des SNP, Abschnitte 11–12 und S. 20; Quelle: US-Außenministerium — FRUS 1945, Europa IV, Dokument 518, Absatz 4; Quelle: Universität Münster — „Erinnern für die Zukunft“, S. 32)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach der Auslieferung an die Tschechoslowakei stand Ludin vor dem Nationalgericht in Bratislava. Das Todesurteil vom 3. Dezember 1947 wurde am 9. Dezember vollstreckt. (Quelle: Landesarchiv Baden-Württemberg, LEO-BW — Biografie von Hanns E. Ludin, Lebensdaten und Chronologie 1941–1947; Quelle: Slowakische Rechtsanwaltskammer, Peter Kerecman — Studie zum 80. Jahrestag des SNP, Abschnitte 11–12 und S. 20)

Grenzen der Quellenlage

Das berichtete Eingeständnis zur Deportation politischer Gefangener beruht auf der späteren Erinnerung seines Verteidigers, nicht auf dem vollständigen Urteilstext. Die Studie zitiert zudem eine Äußerung des Vorsitzenden, die auf Befangenheit deutet; nicht jeder Vorwurf von 1945 wird als gesonderte gerichtliche Feststellung behandelt. Bildrechte sind ungeklärt. (Quelle: Slowakische Rechtsanwaltskammer, Peter Kerecman — Studie zum 80. Jahrestag des SNP, Abschnitte 11–12 und S. 20; Quelle: US-Außenministerium — FRUS 1945, Europa IV, Dokument 518, Absatz 4)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.