Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Gerhard Riebel
Gerhard Riebel war Kompaniechef der 3. Kompanie des Polizei-Bataillons 322, anschließend der 9. Kompanie des Polizei-Regiments Mitte. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Białystok · Dulag 185 · Mogilew · besetztes Belarus) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Er führte die 3. Kompanie des Polizei-Bataillons 322, die nach der Umgliederung als 9. Kompanie des Polizei-Regiments Mitte eingesetzt wurde.
- Vom 9. bis 16. Juli 1941 stellte seine Kompanie die Bewachung des Kriegsgefangenen-Durchgangslagers Dulag 185 bei Białystok. Die Meldung der Einheit verzeichnete die Tötung von 71 Juden und zwei sowjetischen Kriegsgefangenen durch die Wachen unter dem Vorwand von Fluchtversuchen; das Dokument stellt nicht fest, dass Riebel persönlich schoss.
- In einer von ihm unterzeichneten Meldung zur Aktion in Mogilew am 2.–3. Oktober 1941 gab er an, dass bei der Razzia unter Beteiligung mehrerer Formationen 2208 Menschen festgenommen wurden und die 9. Kompanie 65 Menschen an Ort und Stelle tötete. Weitere Dokumente schrieben dieser Kompanie die Beteiligung an der Erschießung von 545 Festgenommenen zu.
- Das Landgericht Freiburg sprach ihn am 12. Juli 1963 im Prozess wegen Beteiligung an Massenhinrichtungen frei. Am 14. Januar 1964 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft; damit wurde der Freispruch rechtskräftig.
Stellung in der Verantwortungskette
Riebel ermöglicht es, eigene Meldungen eines Kompaniechefs dem Ergebnis eines späteren Prozesses gegenüberzustellen. Die Berichte dokumentieren Führung und Meldung von Tötungen durch die Kompanie, ersetzen jedoch keinen Beweis für persönliches Schießen; der rechtskräftige Freispruch muss neben den Dokumenten dargestellt und darf weder verschwiegen noch als Nichtexistenz der darin beschriebenen Ereignisse gedeutet werden.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme der Führung der 3. Kompanie des Polizei-Bataillons 322 im Jahr 1941
- Bewachung des Dulag 185 durch die Kompanie vom 9. bis 16. Juli 1941 und gemeldete Tötungen von Gefangenen
- Razzia und Massenhinrichtungen im Raum Mogilew am 2.–3. Oktober 1941, beschrieben in seiner Meldung
- Prozess und Freispruch durch das Landgericht Freiburg am 12. Juli 1963
- Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft durch den Bundesgerichtshof am 14. Januar 1964
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Er stand gemeinsam mit weiteren Angehörigen des Polizei-Bataillons 322 wegen des Vorwurfs der Beteiligung an Massenhinrichtungen vor dem Landgericht Freiburg. Das Gericht sprach ihn am 12. Juli 1963 frei. Die Revision der Staatsanwaltschaft verwarf der Bundesgerichtshof am 14. Januar 1964; das Verfahren endete somit nicht mit einer Verurteilung.
Grenzen der Quellenlage
Die Kompaniemeldungen geben die Ergebnisse kollektiver Handlungen wieder und erlauben nicht automatisch die Annahme, Riebel habe die genannten Menschen persönlich getötet. Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen dokumentierter Unterschrift und Führungsfunktion einerseits und dem im rechtskräftig mit Freispruch beendeten Prozess als ausreichend bewerteten Beweisumfang andererseits. Das Todesdatum konnte nicht bestätigt werden.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.