Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Arthur Liebehenschel

vom Obersten Nationalen Tribunal zum Tode verurteilt; 1948 hingerichtet 1901–1948

Arthur Liebehenschel war Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz I und Standortältester in Auschwitz, anschließend Kommandant des Konzentrationslagers Lublin-Majdanek. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz · Birkenau · Lublin · Majdanek) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AuschwitzMajdanekZwangsarbeitShoah

Gesicherte Befunde

  • Vor Übernahme der Kommandantur arbeitete er in der Zentrale des Konzentrationslagersystems, leitete das Amt D I im SS-WVHA und war Stellvertreter des Lagerinspekteurs Richard Glücks.
  • Von November 1943 bis Mai 1944 war er Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz I und Standortältester in Auschwitz. Nach der Aufteilung des Komplexes hatte Auschwitz II-Birkenau eigene Kommandanten; deren einzelne Befehle dürfen Liebehenschel deshalb nicht als persönliche Entscheidungen zugeschrieben werden.
  • Im Kommandanturbefehl Nr. 2/44 vom 7. Januar 1944 ordnete er an, jüdische weibliche Gefangene schwererer körperlicher Arbeit und deutsche sowie von der SS als arisch eingestufte weibliche Gefangene Büroarbeit oder Arbeit in beheizten Räumen zuzuweisen.
  • Von Mai bis Juli 1944 war er der letzte Kommandant des Konzentrationslagers Lublin-Majdanek und nahm damit in der Endphase des Lagers eine Stellung mit grundlegender Kontrolle über dessen Organisation und Betrieb ein.
  • Das Oberste Nationale Tribunal verurteilte ihn am 22. Dezember 1947 im ersten Auschwitz-Prozess zum Tode; das Urteil wurde am 24. Januar 1948 in Krakau vollstreckt.

Stellung in der Verantwortungskette

Liebehenschel verbindet die Zentralverwaltung des Lagersystems mit zwei Kommandanturen in den besetzten polnischen Gebieten. Besonders deutlich ist sein eigener Befehl, der die Arbeitszuweisung nach einer rassistischen Hierarchie unterschied. Das Profil bewahrt die Kompetenzteilung im Auschwitz-Komplex und überträgt ihm weder automatisch sämtliche Verbrechen in Birkenau noch in Majdanek.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Tätigkeit in der Inspektion der Konzentrationslager und im Amt D I des SS-WVHA vor November 1943
  • Übernahme der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz I und der Funktion des Standortältesten in Auschwitz im November 1943
  • Erlass des Befehls Nr. 2/44 zur rassistischen Einteilung der Arbeit weiblicher Gefangener am 7. Januar 1944
  • Übernahme der Kommandantur des Konzentrationslagers Lublin-Majdanek im Mai 1944
  • Prozess vor dem Obersten Nationalen Tribunal in Krakau seit dem 24. November 1947, Urteil vom 22. Dezember und Hinrichtung am 24. Januar 1948
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach der Auslieferung an Polen wurde er gemeinsam mit 39 weiteren Angehörigen der Auschwitz-Besatzung im Verfahren vor dem Obersten Nationalen Tribunal in Krakau angeklagt. Der Prozess begann am 24. November 1947. Am 22. Dezember wurde er zum Tode verurteilt; das Urteil wurde am 24. Januar 1948 im Krakauer Gefängnis durch Erhängen vollstreckt.

Grenzen der Quellenlage

Das Amt des Kommandanten ist für sich genommen kein Beweis für die persönliche Ausführung jeder Tötung. Seit November 1943 war der Auschwitz-Komplex geteilt, und Auschwitz II-Birkenau hatte einen eigenen Kommandanten; das Profil bezeichnet Liebehenschels Machtbereich, ohne diese Trennung zu verwischen. Es nennt auch keine individuelle Opferzahl, die sich anhand der verwendeten Quellen und der Konstruktion des Gruppenprozesses nicht zuverlässig bestimmen lässt.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.