Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Alexander von Falkenhausen

1951 in Belgien zu zwölf Jahren Zwangsarbeit verurteilt; nach Anrechnung der vorausgegangenen Freiheitsentziehung entlassen 1878–1966

Alexander von Falkenhausen war Militärbefehlshaber im besetzten Belgien und in Nordfrankreich. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Belgien und Nordfrankreich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

WehrmachtGeiselnZwangsarbeitDeportationenJudenverfolgung

Gesicherte Befunde

  • Von Mai 1940 bis Juli 1944 amtierte von Falkenhausen als Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich.
  • Sein Erlass vom 19. September 1941 bezog politische Gefangene in das Geiselsystem ein; frühere und spätere Bekanntmachungen der Militärverwaltung kündigten als Reaktion auf Widerstandshandlungen Hinrichtungen an.
  • Im belgischen Verfahren wurde ihm die Verantwortung für den Tod von 233 Geiseln, die Festnahme und Deportation von Juden sowie die Deportation von Zwangsarbeitern zugerechnet. Vor dem Internationalen Militärgerichtshof räumte er selbst ein, die Verordnung vom 6. Oktober 1942 über die Arbeitspflicht in Deutschland verkündet zu haben.
  • Das Brabanter Militärgericht verurteilte ihn am 13. März 1951 zu zwölf Jahren Zwangsarbeit; nach Anrechnung der vorausgegangenen Freiheitsentziehung wurde er bald entlassen und nach Deutschland ausgewiesen.

Stellung in der Verantwortungskette

Von Falkenhausen zeigt die Militärverwaltung als zugleich normsetzenden und repressiven Apparat: Verordnungen über Geiseln und Zwangsarbeit schufen den Rahmen für Hinrichtungen, Festnahmen und Deportationen. Seine Kontakte zur deutschen Opposition beseitigen die vom belgischen Gericht festgestellte Verantwortung nicht.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme des Amtes des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich im Mai 1940
  • Geiselerlass vom 19. September 1941
  • Verkündung der Verordnung über die Arbeitspflicht am 6. Oktober 1942
  • Urteil des Brabanter Militärgerichts am 13. März 1951
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach seiner Amtsenthebung und Inhaftierung durch das NS-Regime wurde er nach dem Krieg an Belgien überstellt. 1951 verurteilte man ihn zu zwölf Jahren Zwangsarbeit. Durch die Anrechnung seiner langjährigen Freiheitsentziehung konnte er das Gefängnis bald nach dem Urteil verlassen und nach Deutschland zurückkehren; er starb 1966.

Grenzen der Quellenlage

Die Kompetenzen von Falkenhausens, des Verwaltungschefs Eggert Reeder und der Strukturen von Sipo und SD überschnitten sich. Das Profil schreibt dem Militärbefehlshaber seine Verordnungen, sein Wissen, seine Aufsicht und den im Urteil festgestellten Umfang zu, nicht die persönliche Auswahl jedes Geisels, Zwangsarbeiters oder deportierten Juden. Die Quellen dokumentieren zugleich seine Konflikte mit der NS-Führung und seine Kontakte zur Opposition; sie sind keine Grundlage dafür, die dokumentierte Repression zu relativieren.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.