Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Wilhelm Bahr

Im ersten Neuengamme-Prozess 1946 zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 hingerichtet. 1907–1946

Wilhelm Bahr war SS-Sanitäter im KZ Neuengamme und unmittelbarer Beteiligter an der Tötung von Gefangenen durch Gas. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Neuengamme) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerNS-MedizinGaskammernKriegsgefangene

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil rechnet Bahr die unmittelbare Einleitung der durch Prozess- und Gedenkstättenunterlagen belegten Vergasung zu, nicht eine pauschale Verantwortung für alle Tötungen in Neuengamme. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Ein britisches Gericht verurteilte ihn 1946 zum Tode; das Urteil wurde am 8. Oktober 1946 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Gedenkstätte nennt 197 Opfer, während das Protokoll Bahrs Aussage über 200 Gefangene wiedergibt; das Profil bewahrt diese Abweichung, statt eine scheinbar einheitliche Zahl zu bilden. Ein freigegebenes Porträt zur Veröffentlichung wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.