Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Werner Braune
Werner Braune war Befehlshaber des Sonderkommandos 11b der Einsatzgruppe D. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Südukraine und Krim) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Braune war ausgebildeter Jurist und diente im SD und in der Gestapo, bevor er das Sonderkommando 11b übernahm.
- Von Oktober 1941 bis 1942 befehligte er die Einheit während systematischer Massenerschießungen in der Südukraine und auf der Krim.
- Seine Einheit leitete im Dezember 1941 in Simferopol die Ermordung von etwa 14.300 Jüdinnen und Juden.
Stellung in der Verantwortungskette
Braune übte unmittelbare operative Befehlsgewalt über eine Einheit aus, deren Tötungsaktionen und Berichte dokumentiert sind. Seine Verantwortung ist an dieses Kommando und bestimmte Operationen gebunden; die umfassendere Bilanz der Einsatzgruppe D umfasste andere Kommandos und Beteiligte.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Im Oktober 1941 übernahm er das Kommando über das Sonderkommando 11b.
- Vom 11. bis 13. Dezember 1941 ermordete die Einheit in Simferopol etwa 14.300 Jüdinnen und Juden.
- Am 7. Juni 1951 wurde er im Gefängnis Landsberg durch Hängen hingerichtet.
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ein amerikanisches Militärtribunal verurteilte Braune im April 1948 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen zum Tode. Rechtsmittel und Gnadengesuche blieben erfolglos; 1951 wurde das Urteil vollstreckt.
Grenzen der Quellenlage
Die Zahl für Simferopol ist ein dokumentierter Gesamtwert einer einzelnen Operation. Weitergehende Schätzungen zu den Tötungen in Südukraine und Krim betreffen mehrere Einheiten der Einsatzgruppe D und dürfen Braune ohne engeren Nachweis nicht zugerechnet werden.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.