Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Werner Alfred Berger

1947 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1964 gestorben; der weitere Vollzugsverlauf ist in den angeführten Quellen nicht belegt. 1901–1964

Werner Alfred Berger war Mitglied des Hinrichtungskommandos 99 im KZ Buchenwald. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Buchenwald) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerKriegsgefangeneHinrichtungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil rechnet Berger seine eigenen Schusshandlungen und die Beteiligung am Hinrichtungskommando zu, nicht die Gesamtzahl der vom Kommando verübten Tötungen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1947 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Er starb 1964; die angeführten Quellen belegen weder Datum noch Grundlage einer möglichen späteren Entlassung. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die in der Anklage genannten etwa 800 Getöteten bezogen sich auf die Tätigkeit des Kommandos im Anklagezeitraum, nicht auf eine persönliche Opferzahl Bergers. Der weitere Vollzugsverlauf ist in den angeführten Quellen nicht belegt. Ein freigegebenes Porträt zur Veröffentlichung wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.