Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Siegfried Handloser

1947 zu lebenslanger Haft verurteilt; am 31. Januar 1951 auf 20 Jahre herabgesetzt; Strafvollzug 1954 aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen. 1885–1954

Siegfried Handloser war Chef des Wehrmachtssanitätswesens. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutsches Reich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Pseudomedizinische ExperimenteWehrmachtVerbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil unterscheidet Handlosers hierarchische Stellung von der durch das Tribunal festgestellten Verantwortung: Kenntnis vom Einsatz nichtdeutscher Staatsangehöriger als Versuchspersonen und unterlassene Kontrolle innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1947 wurde er wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 31. Januar 1951 wurde die Strafe auf 20 Jahre herabgesetzt, und 1954 wurde der Vollzug wegen schwerer Krankheit unterbrochen; er starb am 3. Juli 1954. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)

Grenzen der Quellenlage

Das Tribunal stellte Handlosers Verbindung zu bestimmten rechtswidrigen Versuchen fest, sah aber bei anderen Vorwürfen unzureichende Beweise. Das Profil schreibt ihm nicht jedes medizinische Verbrechen von Wehrmacht oder Waffen-SS zu. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.