Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Siegfried Handloser
Siegfried Handloser war Chef des Wehrmachtssanitätswesens. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutsches Reich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Siegfried Handloser wurde am 25. März 1885 in Konstanz geboren und starb am 3. Juli 1954 in München. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
- Seit 1941 war er Heeressanitätsinspekteur und ab Juni 1942 Chef des Wehrmachtssanitätswesens; das Tribunal stellte fest, dass er die gebotene Kontrolle über an rechtswidrigen Versuchen beteiligte Untergebene nicht ausübte. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
- 1947 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt; am 31. Januar 1951 wurde die Strafe auf 20 Jahre herabgesetzt, und 1954 wurde der Vollzug wegen schwerer Krankheit unterbrochen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil unterscheidet Handlosers hierarchische Stellung von der durch das Tribunal festgestellten Verantwortung: Kenntnis vom Einsatz nichtdeutscher Staatsangehöriger als Versuchspersonen und unterlassene Kontrolle innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Im Juni 1942 übernahm er das neu geschaffene Amt des Chefs des Wehrmachtssanitätswesens. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
- 1947 erhielt er eine lebenslange Haftstrafe; sie wurde auf 20 Jahre herabgesetzt und 1954 wurde der Vollzug wegen Krankheit unterbrochen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
1947 wurde er wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 31. Januar 1951 wurde die Strafe auf 20 Jahre herabgesetzt, und 1954 wurde der Vollzug wegen schwerer Krankheit unterbrochen; er starb am 3. Juli 1954. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
Grenzen der Quellenlage
Das Tribunal stellte Handlosers Verbindung zu bestimmten rechtswidrigen Versuchen fest, sah aber bei anderen Vorwürfen unzureichende Beweise. Das Profil schreibt ihm nicht jedes medizinische Verbrechen von Wehrmacht oder Waffen-SS zu. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: DIE ZEIT, Artikel „Zu Unrecht in Landsberg?“ von 1954)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.